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Versorgungsausgleich - Was muss ich bei der Scheidung wissen?

Versorgungsausgleich - Was muss ich bei der Scheidung wissen? Versorgungsausgleich - Was muss ich bei der Scheidung wissen?
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Geht es um Scheidung, ist der Versorgungsausgleich immer ein Thema. Selbst wenn er letztlich nicht immer zur Durchführung kommt, müssen Sie wissen, was der Versorgungsausgleich ist und welche Relevanz er im Scheidungsverfahren hat. Auch wenn das Thema noch so trocken erscheint, bedeutet es bares Geld im Rentenalter. Wir erklären Ihnen, was Sie zum Thema Versorgungsausgleich bei der Scheidung wissen sollten.

  • Bei der Scheidung prüft das Familiengericht von Amts wegen, ob der Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
  • Bei ehevertraglicher Vereinbarung, kurzer Ehezeit, nur geringen Ausgleichswerten sowie bei Härtefällen findet der Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt.
  • Der Rentenausgleich führt dazu, dass die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine Altersversorgung unter den Ehepartnern aufgeteilt werden.
  • Jede Tätigkeit, die zum Familienunterhalt beigetragen hat, wird als gleichwertig betrachtet und rechtfertigt die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften als gleichwertige Lebensleistung beider Ehepartner.
  • Der Versorgungsausgleich führt nicht dazu, dass Sie direkt bei der Scheidung bares Geld erhalten. Vielmehr profitieren Sie von einer höheren Rente, sobald Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben.
  • Der Versorgungsausgleich kann zu einer internen Teilung bei dem gleichen Versorgungsträger oder externen Teilung bei einem anderen Versorgungsträger führen.

Warum sollte ich mich mit dem Thema Versorgungsausgleich beschäftigen?

Lassen Sie sich scheiden, werden die gemeinsam erarbeiteten Vermögenswerte gerecht untereinander aufgeteilt. Da es beim Versorgungsausgleich um Rentenansprüche im Alter geht, überlässt der Gesetzgeber die Beurteilung nicht allein den Ehepartnern. Vielmehr ist das Familiengericht berufen, den Versorgungsausgleich von Amts wegen zu prüfen und gegebenenfalls von Amts wegen durchzuführen. Vom Grundsatz her ist der Versorgungsausgleich bei jeder Scheidung zu beurteilen. Ob er letztlich durchgeführt wird, ist ein anderes Thema.

Was bedeutet Versorgungsausgleich?

Waren Sie während Ihrer Ehe beide berufstätig und haben Versorgungsanrechte für das Alter erworben oder war nur ein Ehepartner berufstätig, werden diese Versorgungsanrechte beim Versorgungsausgleich als gemeinschaftliche Lebensleistung beider Ehepartner betrachtet. Diese Versorgungsanrechte gehören beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen. Kommt es dann zur Scheidung, werden Ihre gesetzlichen und privaten Rentenanrechte aus Ihren gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig untereinander aufgeteilt. Nach dem Ausgleich haben Sie beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Zeit Ihrer Ehe.

Haben beide Ehepartner in der Ehe Versorgungsanrechte erworben, kommt es zu einem Hin und Her-Ausgleich der Anrechte. So geben Sie die Hälfte Ihrer Anrechte an Ihren Ehepartner und sind insoweit ausgleichspflichtig. Andererseits erhalten Sie die Hälfte der Versorgungsanrechte Ihres Ehepartners und sind damit ausgleichsberechtigt. Der Gesetzgeber beabsichtigt, auf diesem Weg für jeden Ehepartner eine eigene und von dem anderen Ehepartner unabhängige Versorgung zu schaffen oder eine bereits bestehende Versorgung zu erhöhen. Grundlage ist das Versorgungsausgleichsgesetz.

Der Versorgungsausgleich zeigt seine Bedeutung vornehmlich dann, wenn Sie während der Ehe den Haushalt geführt und/oder die Kinder betreut und/oder nur stundenweise gearbeitet haben, während der Ehepartner das Geld verdient hat. Da beide Leistungen als gleichwertig betrachtet werden, haben Sie bei der Scheidung Anrecht darauf, an den Versorgungsansprüchen Ihres Ehepartners beteiligt zu werden.

Beispiel

Ihr Ehepartner hat in der Ehe bei der Deutschen Rentenversicherung Rentenanwartschaften in Höhe von 1.000 EUR erworben. Sie waren wegen der Erziehung Ihrer Kinder nur geringfügig beschäftigt. Ihre Rentenanwartschaften betragen 200 EUR. Im Ergebnis erhält jeder Ehepartner von insgesamt 1.200 EUR erworbenen Rentenanwartschaften 600 EUR als spätere Rente. Soweit Sie oder Ihr Ehepartner nach der Scheidung aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeiten weitere Rentenanwartschaften erwerben, spielen diese für den Versorgungsausgleich keine Rolle mehr. Diese Anwartschaften erhöhen natürlich die jeweilige spätere Rente.

Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich erfasst nur die Ehezeit. Als Ehezeit zählt der Zeitraum vom Beginn des Monats, in dem Sie geheiratet haben. Er endet am Ende des Monats, der der Zustellung des Scheidungsantrags vorausgeht.

Beispiel

Sie haben am 1.1.2010 geheiratet. Am 27.8.2019 stellt das Familiengericht Ihrem Ehepartner Ihren Scheidungsantrag zu. Als Ehezeit gilt der Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.7.2019.

Rentenanwartschaften, die Sie im Zeitraum Ihrer Trennung erworben haben, fallen normalerweise auch in den Versorgungsausgleich. Haben Sie ungewöhnlich lange getrennt voneinander gelebt, kann der Versorgungsausgleich auf den Zeitraum von der Eheschließung bis zur Trennung beschränkt werden. Es wäre ungerecht, wenn Sie wegen der Trennung einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Rentenanwartschaften an den Partner verlieren würden. In dem vom BGH (Az. II ZB 2/02) entschiedenen Fall lebten die Ehegatten seit 1982 getrennt und wurden im Jahr 2000 geschieden. In einer Entscheidung des OLG Stuttgart (5 UF 68/13) trennte sich das Ehepaar 2004 und wurde nach sechseinhalb Jahren geschieden. Auch hier wurde der Versorgungsausgleich wegen der langen Trennungszeit ausgeschlossen.

In welchen Fällen wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt?

Der Versorgungsausgleich wird in diversen Fällen nicht durchgeführt, welche folglich näher erläutert werden.

Ehevertragliche Vereinbarung

Sie können den Versorgungsausgleich in einem notariellen Ehevertrag regeln. Diese Vereinbarung ist auch noch im laufenden Scheidungsverfahren möglich. So können Sie beispielsweise ganz oder teilweise auf den Versorgungsausgleich verzichten, vorausgesetzt dass Sie im Alter finanziell angemessen bedacht sind. Auch können Sie den Zugewinnausgleich einbeziehen und den Versorgungsausgleich dadurch umgehen, dass Sie Ihrem Partner beispielsweise zur Alterssicherung Ihre Immobilie überlassen. Allerdings wird das Familiengericht prüfen, ob Ihre Vereinbarung dem Ziel des Versorgungsausgleichs entspricht und zu einem gerechten Ausgleich führt. Stellt das Gericht fest, dass ein Ehepartner unangemessen benachteiligt wird, ist die Vereinbarung unwirksam. Das Gericht wird dann den Versorgungsausgleich durchführen.

Kurze Ehezeit

Hat Ihre Ehe bis zu drei Jahre gedauert, findet im Regelfall kein Versorgungsausgleich statt. Der Versorgungsausgleich wird nur durchgeführt, wenn ein Ehepartner die Durchführung beantragt. Die Ehezeit wird vom Tag der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags berechnet. Der Zeitpunkt der Trennung spielt keine Rolle.

Kleine Anrechte oder geringer Ausgleich

Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich nicht durch, wenn Sie oder Ihr Ehepartner nur geringe auszugleichende Versorgungsansprüche erworben haben oder sich bei Ihren erworbenen Anrechten nur ein geringer Wertunterschied ergibt. Die Mindestgrenze lag 2016 bei einem Kapitalwert von 3.486 EUR in den alten und bei 3.024 EUR in den neuen Bundesländern. Diese Werte entsprechen einer monatlichen Rente von 29,05 EUR/West und 25,20 EUR/Ost.

Tipp

Auch wenn Sie nur kurze Zeit verheiratet warten, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie den Versorgungsausgleich trotzdem beantragen. Ein Antrag lohnt sich, wenn Ihr Ehepartner in der Ehezeit ein hohes Einkommen hatte und dadurch höhere Versorgungsanwartschaften bilden konnte als Sie selbst.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Härtefällen

Der Versorgungsausgleich wird bei krassem Fehlverhalten eines Ehepartners nicht durchgeführt. In Betracht kommen Fälle, in denen ein außereheliches Kind untergeschoben wird, bei großen Altersunterschieden, Alkoholismus, sexueller Missbrauch eines gemeinschaftlichen Kindes, Prostitution, Straftat gegenüber dem Partner oder der nachhaltigen Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber der Familie. Der Ausbruch aus der Ehe und die Missachtung der ehelichen Treuepflicht bei längerer Haushaltsführung und Kinderbetreuung kommt jedoch nicht in Betracht.

Welche Rentenanwartschaften werden ausgeglichen?

Der Versorgungsausgleich erfasst alle Versicherungen, aus denen Sie später eine Rente beziehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Renten oder Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Versorgungen oder Versorgungsanwartschaften aus einem Beamtenverhältnis,
  • Renten oder Anwartschaften aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater)
  • Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (z.B. Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes, Pensionskassen und Pensionsfonds)
  • Riester-Renten, Rürup-Renten,
  • Sonstige Renten oder Rentenanwartschaften aus einem privaten Versicherungsvertrag (z.B. Versicherungen wegen Berufs-, Erwerbs-, Dienstunfähigkeit oder Invalidität)

Soweit Sie eine private Rentenversicherung oder Betriebsrente zu erwarten haben, bei der Sie später zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen können, erfolgt der Versorgungsausgleich, solange Sie die Einmalzahlung nicht gewählt haben. Ist hingegen im Vertrag eine Einmalzahlung vereinbart, fällt der Vertrag in den Zugewinnausgleich, zumindest dann, solange Sie keine Rentenzahlung gewählt haben.

Tipp

Leistungen mit Entschädigungscharakter unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich. Dazu gehören Renten aus der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung sowie Renten aus dem Bundesversorgungs-, Lastenausgleichs- oder Bundesentschädigungsgesetz.

Wie ist die Vorgehensweise bei der Scheidung?

Reichen Sie Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, schickt das Gericht beiden Ehepartnern Fragebögen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zu. Darin müssen Sie unter Angabe des Versicherungsträgers und der Versicherungsnummer genau angeben, welche Versicherungen und Rentenanwartschaften bestehen. Sie müssen mitteilen, ob Sie eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich geschlossen haben. Diese Formulare schicken Sie an das Gericht zurück. Verzögert ein Ehepartner die Rückgabe des Formulars, kann das Gericht ein Zwangsgeld verhängen.

Haben Sie die Formulare zurückgegeben, schreibt das Familiengericht die angegebenen Versorgungsträger an und lässt die Höhe der jeweiligen Rentenanwartschaften ermitteln. Liegt die Mitteilung des Versorgungsträgers vor, werden Sie informiert und gebeten, die Angaben zu prüfen und gegebenenfalls Stellung zu nehmen.

Tipp

Sie sollten die Angaben der Versorgungsträger unbedingt prüfen. Oft sind versicherungsrelevante Zeiten fehlerhaft oder überhaupt nicht erfasst. So kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise Schul- oder Berufsausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten nicht erfasst sind. Auch wenn Sie in den neuen Bundesländern Anwartschaften erworben haben, sind diese in Ihrem Rentenversicherungskonto nicht unbedingt registriert. In diesen Fällen sollten Sie eine Kontenklärung vornehmen lassen. Diese Kontenklärung ist auch empfehlenswert, wenn Sie aktuell selbstständig oder nur im Haushalt tätig sind. Ihr Rentenversicherungsträger wird Ihre bisher erfassten Daten prüfen und Ihr Versicherungskonto gegebenenfalls korrigieren. Sind Sie bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, finden Sie in vielen deutschen Großstädten eine Rentenberatungsstelle.

Was ist, wenn der Versorgungsausgleich meine Scheidung verzögert?

Ist Ihr Versicherungskonto oder das Ihres Ehepartners unklar, kann sich Ihre Scheidung wegen fehlender oder fehlerhafter Auskünfte verzögern. In diesen Fällen kann das Gericht den Versorgungsausgleich von Ihrem Scheidungsverfahren abtrennen und vorab die Scheidung durchführen. Der Versorgungsausgleich wird dann nachgeholt, sobald alle dafür notwendigen Auskünfte in korrekter Form vorliegen.

Was bedeutet die interne und externe Teilung?

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhalten Sie kein bares Geld auf die Hand. Vielmehr überträgt das Familiengericht dem ausgleichsberechtigten Partner ein eigenständiges Anrecht auf eine spätere Rente. Sie erhalten also eine höhere Rente, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen.

Interne Teilung

Die interne Teilung bedeutet, dass die aufgeteilten Rentenanwartschaften bei demselben Versorgungsträger weitergeführt werden. Haben Sie also beide ein eigenes Rentenversicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung, wird Ihr Rentenversicherungskonto um den Ausgleichsbetrag aufgestockt. Haben Sie noch kein eigenes Rentenversicherungskonto, kann für Sie ein neues Konto eingerichtet werden, auch wenn Sie bei diesem Versicherungsträger bisher noch nicht rentenversichert waren. Der Rentenversorgungsträger rechnet seinen Arbeitsaufwand mit etwa 2 - 3 % vom Wert des Zuteilungswertes ab. Bei hohen Anrechten kommen so erhebliche Summen zustande. Insoweit wäre zu prüfen, ob Sie den Versorgungsausgleich nicht anderweitig ehevertraglich regeln.

Tipp

Auch ein Riester-Rentenvertrag unterliegt dem Versorgungsausgleich. Der Versicherer teilt die jeweiligen Ansprüche auf. Haben Sie bei dem Versicherer noch keinen eigenen Riester-Vertrag, können Sie dort für die Übertragung des Ausgleichswerts einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Diesen Vertrag können Sie danach selbst besparen, sofern Sie riester-berechtigt sind. Genauso gut können Sie Ihre Ansprüche aus dem Riester-Vertrag Ihres Ehepartners auch auf einen anderen Versorgungsträger übertragen lassen. Es kommt dann zur externen Teilung.

Externe Teilung

Anwartschaften können auch extern geteilt werden. Extern bedeutet, dass Sie als ausgleichsberechtigten Partner keine eigene Anwartschaft bei demselben Versorgungsträger erhalten. Stattdessen überweist der Versorgungsträger den Ausgleichsbetrag an einen anderen Versorgungsträger. Voraussetzung ist, dass Sie darüber eine Vereinbarung getroffen haben oder der Versorgungsträger die interne Teilung ablehnt und eine Obergrenze von 58,10 EUR/Monat und 6.972 EUR/Kapitalwert nicht überschritten werden. Als ausgleichsberechtigter Ehepartner können Sie wählen, wohin der Ausgleichsbetrag überwiesen werden soll. So können Sie als Zahlungsziel beispielsweise eine Direktversicherung wählen. Treffen Sie keine Wahl, wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung von Amts wegen ein Versicherungskonto begründet oder bei externer Teilung betrieblicher Anrechte die Versorgungsausgleichskasse herangezogen.

Fazit

Der Versorgungsausgleich ist ein sprödes Thema. Aber: Es geht ums Geld. Auch wenn Sie mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs noch nicht unmittelbar Bargeld auf die Hand bekommen, sollten Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Spätestens dann, wenn Sie das Rentenalter erreichen, werden Sie mit einer höheren Rente davon profitieren. Umgekehrt, wenn Sie auf der ausgleichspflichtigen Seite stehen, sollten Sie sich genauso mit dem Thema beschäftigen. Nur so vermeiden Sie, dass Sie mehr Rentenanwartschaften abtreten müssen, als Sie eigentlich verpflichtet wären.

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Artikel-Inhalt

  1. Warum sollte ich mich mit dem Thema Versorgungsausgleich beschäftigen?
  2. Was bedeutet Versorgungsausgleich?
  3. Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Versorgungsausgleich?
  4. In welchen Fällen wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt?
  5. Welche Rentenanwartschaften werden ausgeglichen?
  6. Wie ist die Vorgehensweise bei der Scheidung?
  7. Was ist, wenn der Versorgungsausgleich meine Scheidung verzögert?
  8. Was bedeutet die interne und externe Teilung?
  9. Fazit

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