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Wie läuft die internationale Online-Scheidung ab?

Wie läuft die internationale Online-Scheidung ab? Wie läuft die internationale Online-Scheidung ab?
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Heiraten Partner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder leben Sie als deutsche Staatsangehörige im Ausland, präsentiert sich Ihre Scheidung als internationale Scheidung mit Auslandsbezug. Möchten Sie Ihre internationale Scheidung online als Online-Scheidung vor einem deutschen Familiengericht in die Wege leiten, müssen Sie wissen, in welchen Fällen Sie die Zuständigkeit des deutschen Gerichts begründen können und wie Sie möglichst nach deutschem Familienrecht geschieden werden. Dazu ist vorab zu klären, in welchem Staat Sie Ihren Scheidungsantrag einreichen können und nach welchem Recht Ihr Scheidungsverfahren bewerkstelligt wird.

  • Ihre Scheidung wird dadurch zu einer internationalen Scheidung, dass Sie und Ihr Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen. Gleiches ist der Fall, wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind und im Ausland wohnen.
  • Eine internationale Scheidung begründet die Frage, ob Sie sich vor einem deutschen Scheidungsgericht scheiden lassen können oder sich vor einem ausländischen Scheidungsgericht scheiden lassen müssen.
  • Aus der Antwort zur Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich auch die Frage, ob Ihr Scheidungsverfahren nach deutschem Scheidungsrecht bewerkstelligt werden kann oder nach dem Scheidungsrecht des ausländischen Staates bewerkstelligt werden muss.
  • Wo Sie geheiratet haben, bleibt belanglos.
  • Wohnen Sie im Ausland, kann das Angebot, Ihre Scheidung online als Online-Scheidung auf dem Weg zu bringen, eine komfortable Option darstellen, die Ihr Scheidungsverfahren erleichtert.
  • Eine weitere Option ergibt sich, wenn Sie in einem Unterzeichnerstaat der Rom-III- Verordnung wohnen. Dann haben Sie die Möglichkeit, das maßgebliche Scheidungsrecht in freier Entscheidung selbst zu vereinbaren.

Ist eine internationale Scheidung komplizierter als eine herkömmliche Scheidung?

Hat Ihre Scheidung Auslandsbezug, ist sie nicht unbedingt komplizierter als eine herkömmliche Scheidung. Sie wirft aber im Wesentlichen folgende Fragen auf:

  • Haben wir Vorteile, wenn wir uns in Deutschland vor einem deutschen Familiengericht scheiden lassen?
  • Ergeben sich Vorteile, wenn unsere Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht erfolgt?
  • Oder umgekehrt: Müssen wir Nachteile in Kauf nehmen, wenn wir unsere Scheidung im Ausland beantragen und nach ausländischem Scheidungsrecht abwickeln?
  • Bringt es Vorteile, wenn wir unsere Scheidung online als Online-Scheidung auf den Weg bringen?
  • Haben wir die freie Wahl, unsere Scheidung nach deutschem oder nach dem Scheidungsrecht unseres ausländischen Aufenthaltsortes abzuwickeln?

Tipp

Wahrscheinlich erscheinen Ihnen diese Fragen sehr theoretisch. Sie spielen allerdings in der Praxis der Familiengerichte und der beteiligten Rechtsanwälte bei internationalen Scheidungen mit Auslandsbezug eine erhebliche Rolle. Bevor Sie irgendwo Ihren Scheidungsantrag stellen, müssen Sie wissen, welche Kriterien Ihr Scheidungsverfahren bestimmen. Eine gute Planung ist die beste Voraussetzung, dass Sie Ihr Ziel erreichen und unliebsame Überraschungen und Nachteile möglichst vermeiden. Einfach mal irgendwo die Scheidung beantragen, wäre ein reines Risiko.

Macht es einen Unterschied, ob wir uns nach deutschem Scheidungsrecht oder nach ausländischem Scheidungsrecht scheiden lassen?

Es können sich erhebliche Unterschiede ergeben, wenn Sie sich im Ausland nach ausländischem Scheidungsrecht scheiden lassen. Lassen Sie sich beispielsweise in Polen scheiden, kann Ihr Ehepartner die Scheidung verhindern, wenn er gegenüber Ihrer Person den Vorwurf begründen kann, dass Sie die Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens allein verschuldet haben. In Polen gilt nämlich nach wie vor noch das Verschuldensprinzip, nach dem eheliche Verfehlungen das Scheidungsverfahren maßgeblich beeinflussen. Lassen Sie sich hingegen in Deutschland scheiden, kommt es auf eheliche Verfehlungen nicht mehr an. Das in Deutschland maßgebliche Zerrüttungsprinzip stellt unabhängig von eventuellen ehelichen Verfehlungen allein darauf ab, ob Ihre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist.

Oder lassen Sie sich in Frankreich scheiden, muss auch bei der einvernehmlichen Scheidung jeder Ehepartner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten sein und in Anwesenheit der Anwälte eine Ehescheidungsvereinbarung unterschreiben. Diese muss von einem Notar beurkundet werden. In Deutschland genügt es, für die einvernehmliche Scheidung einen einzigen Rechtsanwalt zu beauftragen. Haben Sie ein minderjähriges Kind, muss das Kind nach französischem Recht ab einem gewissen Alter von einem Richter angehört werden, so dass eine einvernehmliche außergerichtliche Scheidung nicht mehr möglich ist. In Deutschland wird das Kind nur in das Scheidungsverfahren einbezogen, wenn Sie beantragen, das Sorge- oder Umgangsrecht zu regeln.

Tipp

Allein diese Beispiele verdeutlichen, dass ausländische Rechtsordnungen teils völlig andere Grundsätze beinhalten, als diejenigen, die wir in Deutschland kennen. Lassen Sie sich im Ausland scheiden, werden Sie mit einer Rechtsordnung konfrontiert, die Ihnen vielleicht fremd ist und zu Konsequenzen führt, die Sie sich im Hinblick auf Ihr deutsches Rechtsempfinden nicht unbedingt vorstellen können.

Ist wichtig, wo wir geheiratet haben?

Sie können in Deutschland geschieden werden, egal, wo Sie die Eheschließung vollzogen haben. Es kommt nur darauf an, dass Sie den Nachweis Ihrer Heirat führen. Sie können in Deutschland dann nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, wenn Sie die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts begründen können.

Gibt es eine internationale Online-Scheidung?

Bei einer Online-Scheidung bringen Sie Ihr Scheidungsverfahren online über das Internet auf den Weg. Dazu kommunizieren Sie überwiegend online mit Ihrem Rechtsanwalt, den Sie selbstverständlich auch telefonisch, postalisch oder auch persönlich jederzeit kontaktieren können.

Leben Sie im Ausland, erleichtern Sie sich Ihr Scheidungsverfahren, wenn Sie Ihre Scheidung als Online-Scheidung auf den Weg bringen. Sie brauchen dann nicht eigens nach Deutschland zu kommen und hier einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen und aufzusuchen. Möchten Sie also vor einem deutschen Familiengericht nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, kann die Online-Scheidung die richtige Option für Ihr Scheidungsverfahren darstellen.

Tipp

Da Sie Ihren Scheidungsantrag in Deutschland nur über einen Rechtsanwalt bei Gericht einreichen können, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Anwalt möglichst Erfahrungen mit internationalen Scheidungen hat. Vergleichen Sie also, was Ihnen angeboten wird.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für internationale Scheidungen?

Jeder Staat hat seine eigene Rechtsordnung. Damit bestehen auch für Scheidungsverfahren unterschiedliche Regelungen. Lediglich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der Gesetzgeber bemüht, weitgehend einheitliche Regelung zu schaffen. Es kommt im Wesentlichen darauf an, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Ihre Staatsangehörigkeit ist nicht unbedingt das entscheidende Kriterium.

Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

Wohnen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, gilt die sogenannte Verordnung Brüssel-II (EuEheVO Nr. 2201/2003). Diese Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Ihre Scheidung hängt von Ihrer Wohn- und Lebenssituation ab:

  • Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie können in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, unabhängig davon, wo Sie gerade wohnen. Leben Sie also beispielsweise in Frankreich oder in Polen, können Sie die Scheidung auch in Deutschland einreichen.
  • Haben Sie sich getrennt, können Sie auf Ihren Antrag hin in Deutschland geschieden werden, wenn Ihr Ehepartner hier seinen Lebensmittelpunkt hat oder Sie die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen beantragen.
  • Haben Sie sich als binationales Ehepaar getrennt und sind nach Deutschland zurückgekehrt, können Sie in Deutschland geschieden werden, wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind und sich seit mindestens sechs Monaten in Deutschland aufgehalten haben. Sind Sie nicht deutscher Staatsangehöriger, können Sie in Deutschland geschieden werden, wenn Sie seit mindestens einem Jahr in Deutschland gelebt haben.

Tipp

Die besagte EU-Verordnung hat eine grundlegende Schwäche. Sie begründet unter Umständen die gleichzeitige Zuständigkeit der Gerichte in unterschiedlichen Mitgliedstaaten. In diesen Fällen kommt es darauf an, in welchem Staat die Scheidung zuerst beantragt wird. Sie führt also zu einem Wettlauf um die Zuständigkeit des Gerichts. Sobald die Zuständigkeit eines Gerichts begründet ist, ist das Gericht des anderen Staates nicht mehr zuständig und muss einen danach eingereichten Scheidungsantrag zurückweisen.

Sie wohnen außerhalb der Europäischen Union

Leben Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (z.B. Türkei, USA), können Sie in Deutschland die Scheidung einreichen, wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind oder bei der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (§ 98 FamFG).

Sie können sich im Regelfall aber auch im Ausland, dort wo Sie wohnen, scheiden lassen. Allerdings müssen Sie dabei Regelungen in Kauf nehmen, die vom deutschen Recht erheblich abweichen und sich günstiger oder eben ungünstiger auswirken können. So gelten beispielsweise in England lange Trennungszeiten von zwei Jahren bei der einvernehmlichen und fünf Jahre bei der streitigen Scheidung. In Luxemburg kommt die einvernehmliche Scheidung nur in Betracht, wenn Sie mindestens zwei Jahre verheiratet waren und mindestens 23 Jahre alt sind. Eine Scheidung von einem Amerikaner in den USA ist insoweit schwierig, als nahezu jeder Bundesstaat eigenständige Regelungen kennt und es schwierig ist, den Ablauf und den Inhalt einer Scheidung genau zu kalkulieren. Dabei dürfen Sie auch den Kostenaufwand nicht vernachlässigen. Bei einer Scheidung in der Schweiz sind anwaltliche Honorarvereinbarungen mit hohen Stundensätzen üblich.

Kann ich das maßgebliche Scheidungsrecht frei wählen?

Ist die Zuständigkeit eines Gerichts in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union begründet, kommt es darauf an, welches Scheidungsrecht für das Scheidungsverfahren zur Anwendung kommt. Die Wahl des Scheidungsrechts es wichtig, wenn Sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und jeder Partner vom Grundsatz her ein Interesse daran hat, dass das Scheidungsrecht seines Heimatlandes sein Scheidungsverfahren bestimmt.

Bestenfalls hat der betreffende Mitgliedstaat die ergänzende EU-Verordnung Rom-III Nr. 1259/2010 unterzeichnet. Ist dies der Fall, können Sie das maßgebliche Scheidungsrecht für Ihr Scheidungsverfahren frei wählen. Die Verordnung wurde bislang von 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Sie gilt allerdings unter anderem nicht in Polen, Dänemark und Großbritannien. Treffen Sie keine Rechtswahl und leben beide im Ausland, unterliegt Ihr Scheidungsverfahren dem ausländischen Recht.

Tipp

Sie leben beide in Paris. Treffen Sie keine Rechtswahl, werden Sie automatisch nach französischem Scheidungsrecht geschieden. Möchten Sie in diesem Fall vermeiden, müssen Sie eine Rechtswahl treffen. Leben Sie beispielsweise in Frankreich oder in Italien und möchten nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden, können Sie mit Ihrem Partner in einer Rechtswahl deutsches Scheidungsrecht vereinbaren. Wichtig ist, dass die Vereinbarung schriftlich getroffen und von beiden Partnern unterzeichnet wird.

Wird unsere Scheidung Deutschland im Ausland anerkannt?

Lassen Sie sich in Deutschland scheiden, wird Ihre Scheidung auch in jedem Mitgliedstaat anerkannt, der die EU-Ehe-Verordnung Nr. 2201/2003 unterzeichnet hat. Dies ist mit Ausnahme von Dänemark in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Fall. Um Ihre Scheidung in Deutschland nachzuweisen, erhalten Sie eine von dem deutschen Familiengericht nach einem bestimmten Muster ausgestellte Bescheinigung. Diese muss von einem vereidigten Dolmetscher noch übersetzt werden. Mit dieser Bescheinigung wird Ihre Scheidung in Deutschland im Ausland anerkannt. Die Anerkennung kann wichtig werden, wenn Sie beispielsweise als ausländischer Staatsangehöriger in Ihrem Heimatland erneut heiraten wollen.

Fazit

Wir möchten Sie mit diesem Text nicht verunsichern. Es geht darum, aufzuzeigen, dass bei einer internationalen Scheidung mit Auslandsbezug besondere Rechtsfragen zu beurteilen sind. Je besser Sie sich darüber informieren und beraten lassen, desto sicherer lässt sich Ihr Scheidungsverfahren ins Ziel führen.

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Artikel-Inhalt

  1. Ist eine internationale Scheidung komplizierter als eine herkömmliche Scheidung?
  2. Macht es einen Unterschied, ob wir uns nach deutschem Scheidungsrecht oder nach ausländischem Scheidungsrecht scheiden lassen?
  3. Ist wichtig, wo wir geheiratet haben?
  4. Gibt es eine internationale Online-Scheidung?
  5. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für internationale Scheidungen?
  6. Kann ich das maßgebliche Scheidungsrecht frei wählen?
  7. Wird unsere Scheidung Deutschland im Ausland anerkannt?
  8. Fazit

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