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Scheidung-Online-Vergleich.org: Top 5 Anbieter im Vergleich

Finden Sie die besten Seiten für die Online Scheidung

Empfehlung der Redaktion: Scheidung.de Scheidung Online ist eine neue Form der Scheidungsabwicklung. Vor einigen Jahren gab es nur einige Anbieter, zumeist einfache Rechtsanwaltskanzleien, die die Online Scheidung auf Ihren Webseiten angeboten haben. Es gibt es sehr viele mehr, die den neuen Weg der Scheidung nutzen möchten.

Wir haben herausgefunden, dass die Online Scheidung heute nicht mehr nur auf die einvernehmlichen Scheidungen reduziert werden, sondern auch streitige Scheidung größtenteils online durchgeführt werden können. Man muss jedoch wissen, dass in Deutschland der eigentliche Scheidungstermin noch die Präsenz beider Scheidungswilligen grundsätzlich voraussetzt.

Eine Vielzahl an Dienstleistern kann für Sie als Verbraucher grundsätzlich vorteilhaft sein. Wenn sich Menschen mit dem Thema Trennung und Scheidung auseinandersetzen müssen, dann ist es gut, dass es eine Auswahl gibt. Wenn aber zu viele Auswahlmöglichkeiten vorhanden sind, weiß man nicht mehr, wer „gut oder weniger gut“ ist.

Deswegen haben wir mit Scheidung-Online-Vergleich.org eine Plattform gegründet. Sie ist eine leicht verständliche, umfassende und unabhängige Vergleichsseite zum Thema Online Scheidung in Deutschland.

 

10 wichtige Fragen, die Sie im Vorfeld einer Online-Scheidung beantwortet bekommen sollten:

Verliebt. Verlobt. Verheiratet.

Verliebt. Verlobt. Verheiratet. So war es doch mal vor einiger Zeit. Hand aufs Herz: Hätten Sie gedacht, dass es mal der Scheidungsrichter sein könnte, der Ihre Ehe beendet? Daran denkt komischerweise (fast) niemand, wenn der Bund fürs Leben geschlossen wird. Dabei sprechen die spröden Zahlen eine ganz andere Sprache. Mehr als 30 Prozent aller Ehen werden geschieden, in Großstädten fast die Hälfte. Für eine Hochzeit haben Sie gerne viel Geld ausgegeben für den Veranstaltungsort, den Friseur, das Brautkleid oder den Anzug, die Heiratskarten und das Essen.

Jetzt denken Sie an Trennung und Scheidung. Was können Sie tun? Sie können Ihre Scheidung über Monate und Jahre mit zwei teuren Anwälten streitig führen und um jeden Cent kämpfen.

Die Anwaltsrechnungen stapeln sich, das kostet Sie ein Vermögen. Oder Sie fragen sich, wo Sie in einigen Monaten persönlich stehen möchten, wie Sie so schnell wie möglich Ihr Leben wieder gut gestalten können. Wenn Sie richtig vorgehen, und keinen Rosenkrieg führen wollen, dann können Sie die Kosten bis auf die Grundkosten senken, und sparen viele 100 Euro ein. Und wie gehe ich richtig vor? Das Internet hat auch nicht vor dem Thema Trennung und Scheidung halt gemacht:  Es gibt den neuen Weg der Scheidung, die sogenannte Online Scheidung.

Verliebt. Verlobt. Verheiratet.
Verliebt. Verlobt. Verheiratet

1. Was ist Scheidung Online?

Scheidung Online ist ein moderner Weg, eine Scheidung einfach, schnell und preiswert durchzuführen. Vor allem wenn Sie es schaffen, dass Sie sich möglichst ohne (viel) Streit trennen, ist dieser Weg der Online Scheidung eine echte Alternative Denn wenn Sie sich einig sind, dass nichts mehr geht und dennoch keinen Rosenkrieg beginnen möchten, dann können Sie auch alles so weit wie möglich alleine regeln. Es geht um die Kinder (sofern vorhanden), dann auch immer um die Mietwohnung oder das Eigentumshaus. Zum wird auch fast immer der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, das ist die Gegenüberstellung der erworbenen Rentenanwartschaften. Unterhalt für die Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und eventuelle Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können auch im Vorfeld für wenig Geld schnell berechnet werden.

Alles kann online abgewickelt werden, ohne dass es Anwaltsbesuchen bedarf. Der schlussendliche Gerichtstermin geht (noch) nicht online über das Internet. Wenn die Gerichte aber technisch so weit wären, wäre das bestimmt auch eine Option für die Verwaltung. Also müssen Sie noch Beide zum Gerichtstermin persönlich erscheinen. Bei einvernehmlichen Scheidungen dauert der Termin bei Gericht ca. 10-15 Minuten. Anschließend erhalten Sie Beide die Scheidungsurkunde vom Gericht per Post. Dann sind Sie geschieden!

2. Wie läuft eine Online Scheidung ab?

2.1 Scheidungsantrag ausfüllen

Die Online Scheidung beginnt klassischerweise mit dem Ausfüllen eines Online-Scheidungsformulars. Selbstverständlich können die Unterlagen auch auf dem herkömmlichen Postweg, per Fax oder mittlerweile bei einigen Anbietern per WhatsApp oder SMS eingereicht werden. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente werden per E-Mail, Post oder Fax ausgetauscht. Es gibt bereits Dienstleister, die für den Kunden einen abgesicherten und passwortgeschützten Bereich anbieten, in dem während des Scheidungsverfahrens alle Informationen immer abrufbar sind und leicht ausgetauscht werden können (die sogenannte Online-Akte). Anwaltsbesuche sind somit nicht mehr notwendig. Diese Form der Scheidung funktioniert, egal wo Sie sich aufhalten, und ist somit auch für das Ausland geeignet.

Tipp: Schauen Sie genau hin, ob das Ausfüllen und Absenden des Scheidungsantrags wirklich unverbindlich ist! Erst wenn Sie eine sogenannte Vollmacht unterschrieben haben, besteht ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anwalt.

Manche Anbieter versuchen, dass Sie mit dem Ausfüllen des Online-Antrags auch sofort einen Vertrag mit diesem Anwalt eingehen. Haben Sie Zweifel, dann rufen Sie dort an und lassen Sie sich den Online-Antrag telefonisch erklären.

2.2 Kosten für die Scheidung erfahren

Sie sollten unbedingt entweder über einen Online-Kostenrechner oder über einen Kostenvoranschlag die genauen Gebühren für Ihre Scheidung erfahren.

Fast alle Rechner im Internet sind unvollständig oder ungenau, das liegt daran, dass jeder Fall individuell sein kann. Es kann auf jeden Fall immer besser für Sie sein, wenn Sie sich einen individuellen Kostenvoranschlag einholen.

Gegebenenfalls macht es auch Sinn, bei 2 oder 3 Anbietern einen Kostenvoranschlag einzuholen und diese zu vergleichen. Sie werden staunen, welche Unterschiede es da zum Teil gibt!

2.3. Gespräche mit den Anwalt führen

Auch wenn bei der Online Scheidung fast alles auch online funktioniert, macht es immer Sinn, dass Sie Ihren Scheidungsanwalt mal anrufen, bevor Sie ihn beauftragen. So können Sie sich ein gutes Bild machen, ob er zu Ihnen passt. Ruft die Kanzlei Sie auch schnell zurück? Werden Sie freundlich behandelt? Oder stimmt die „Chemie“ zwischen Ihnen und ihrem Familienrechtsanwalt einfach nicht? Dann sollten Sie keine Kompromisse eingehen und nach einem anderen Rechtsbeistand Ausschau halten. Denn ihre Scheidung wird ein paar Monate dauern; und da wäre es schlimm, wenn Sie dem Anwalt (den Sie schließlich ja auch bezahlen) immer hinterher telefonieren müssen. Einige Anbieter von Online Scheidungen haben sogar eine durchgehende Hotline, so dass Sie dort auch abends oder am Wochenende anrufen können.

2.4. Unterlagen vorbereiten

Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen beisammen haben. Bei einvernehmlichen Scheidungen sind die für ihre Scheidung notwendigen Unterlagen und Dokumente überschaubar:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Anspruch nehmen wollen, dann das von Ihnen ausgefüllte Formular für die Verfahrenskostenhilfe
  • Fragebögen für den Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)

Eine gute Anwaltskanzlei wird Ihnen immer hilfreich zur Seite stehen, wenn Sie mal mit den Unterlagen ein Problem haben sollten. Haben Sie Fragen beim Ausfüllen, rufen Sie Ihren Anwalt einfach an, schließlich ist es ihre erste Scheidung, und Sie können wirklich nicht alles wissen.

2.5. Scheidungstermin vor Gericht und Scheidungsbeschluss

Wenn alle Scheidungsfolgen geregelt sind, kommt es zum Scheidungstermin vor Gericht. Das geht (noch) nicht online, Sie müssen beide persönlich erscheinen. Es gibt aber Ausnahmen, gerade bei internationalen Scheidungen, wenn ein Ehepartner in einem anderen Land sich aufhält, bei denen das persönliche Erscheinen vor Gericht nicht notwendig ist. Es reicht aus, nur einen einzigen Anwalt zu beauftragen. Den zweiten Anwalt, der für herkömmliche streitige Scheidungen benötigt wird, können Sie sich sparen.

Am Ende des Scheidungstermins beim Familiengericht wird die Scheidung offiziell vom Richter beschlossen und beurkundet. Mit Erhalt der Scheidungsurkunde (Scheidungsbeschluss) sind Sie dann rechtskräftig geschieden.

3. Was kennzeichnet eine Online Scheidung?

  • Eine Online Scheidung geht bei einvernehmlichen oder normalen Scheidungen.
  • Sie geht auch bei Rosenkriegen, bei denen beide Ehepartner mittels Anwälte sich über Monate und Jahre über die Scheidungsfolgen streiten.
    Sie ist aber dann viel mühsamer.
  • Der Scheidungstermin vor Gericht muss persönlich mit mindestens einem Anwalt durchgeführt werden, das geht (noch) nicht online.
  • Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat im März 2013 entschieden, dass mit der Scheidung Online Zeit, Nerven und Geld eingespart werden kann. Oberlandesgericht Hamm, 4 U 162/12

4. Warum sollte ich Online-Scheidung Seiten vergleichen?

Es gibt mittlerweile doch eine ganze Menge von Webseiten, die eine Scheidung Online anbieten. Wenn Sie zum Arzt gehen, haben Sie ja auch einmal ganz am Anfang verglichen und sich schlaugelesen. Dasselbe gilt bestimmt für alle Dienstleistungen, die Sie kaufen möchten oder für die Sie Geld bezahlen müssen. Sie wollen wissen, wer ist für mich der Geeignetste? Wer kommt für mich in Frage? In der Vergleichstabelle auf Scheidung-Online-Vergleich.org sind über 25 objektive Kriterien aufgelistet. Schauen Sie einfach mal rein, und entscheiden Sie, was für Sie wichtig ist, wenn es um das Thema Trennung und Scheidung geht.

Für Sie bedeutet ein Vergleich von Online Scheidung Seiten, dass Sie auf einen Blick die Informationen haben können, die für Sie relevant sind bei der Auswahl eines guten Anbieters.

Selbstverständlich sind die Kriterien innerhalb einer bestimmten Zeitperiode überprüft worden. Diese können sich wieder ändern, wenn sich an den Seiten auch etwas ändert. Scheidung-Online-Vergleich.org versucht immer, Ihnen aktuelle Informationen bereit zu stellen.

Möchten Sie auch auf Scheidung-Online-Vergleich.org kommen? Haben wir etwas vergessen oder fehlt eine in Ihren Augen wichtige Kategorie, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: contact@scheidung-online-vergleich.org

Am Ende dreht es sich ums Geld

5. Welche Risiken können bei einer Scheidung auf mich zukommen?

Mit einer Trennung verändern sich viele Dinge auf einmal: die Anzahl der Personen, mit denen man gemeinsam wirtschaftet. Wohnung und Wohnumgebung, wenn man die Ehewohnung verlässt. Das Haushaltseinkommen, weil das Einkommen des anderen Partners entfällt oder gar nicht bzw. unzureichend durch Unterhaltszahlungen ersetzt wird. Im Endergebnis haben beide Partner nach der Trennung ein niedrigeres Haushaltseinkommen. Diese Einkommensverluste können zu wirtschaftlichen Notlagen führen. Wenn dazu noch der Anwalt mit gesalzenen Rechnungen aufwartet, dann macht das alles keinen Spaß mehr. Spaß macht eine Scheidung sowieso nie. Sie haben es aber selber in der Hand, wie Sie mit diesem Thema umgehen.

Wenn Sie sich gut informieren, gut vorbereiten und den Rosenkrieg anderen überlassen, dann werden Sie die Trennung als Chance wahrnehmen und sich in stärkerem Maße auch selbst verwirklichen können. Das mit Abstand größte Risiko bei einer Scheidung ist, dass Sie sich in Streitigkeiten verzetteln und sogar einen Rosenkrieg beginnen, bei dem nur die Anwälte gewinnen können.

6. Wie ist der Ablauf der Online Scheidung ganz genau und im Detail?

Schaubild: Ablauf der Scheidung

Da diese Art der Scheidung vor allem für Nicht-Rosenkriege gedacht ist, ist der Ablauf mittlerweile sehr einfach geworden:

6.1. Am Anfang steht das Ausfüllen eines Scheidungsantrags. Das geht Online, aber auch offline, in dem Sie das Formular ausdrucken und dann in Ruhe bearbeiten können. Anschließend wird das Formular per Fax, per Post oder eingescannt per Email zugesandt.

6.2. Anschließend erhalten Sie Post vom Scheidungsanwalt. Im Briefumschlag erhalten Sie den fertigen Antrag sowie eine Vollmacht.

6.3. Anschließend wird der Antrag dem zuständigen Familiengericht zugesandt. Das Gericht informiert Ihren Noch-Ehepartner schriftlich. Ihr Ehepartner kann dem Gericht mitteilten, dass Er/Sie der Scheidung zustimmt. Selbstverständlich kann der Ehepartner sich auch einen eigenen Anwalt nehmen, der dann auch von Ihm/Ihr bezahlt werden muss.

6.4. Das Gericht versendet dann die Fragebögen für den Versorgungsausgleich. Diese müssen von Ihnen beiden ausgefüllt wieder an das Gericht zurückgeschickt werden.

6.5. Durch die jeweiligen Rentenversicherungsträger erfolgt die Klärung des Versorgungsausgleichs, das heißt, es wird die Höhe der Rentenanwartschaften berechnet.

6.6. Wenn das geklärt ist, und sich auch über die anderen Scheidungsfolgen Einigung erzielt wurde, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.

6.7. Zu diesem Termin müssen sie beide grundsätzlich persönlich erscheinen. Sie benötigen zum Termin Ihren Personalausweis und das Original der Heiratsurkunde.

6.8. Vor Gericht müssen Sie erklären, dass Sie die Ehe nicht mehr aufrechterhalten wollen. Gründe für das Scheitern der Ehe interessieren hier niemanden. Sie werden nicht danach gefragt.

6.9. Mit dem Scheidungsurteil (Scheidungsbeschluss) ist der Termin bei Gericht beendet. Wenn Sie sofort ein rechtkräftiges Urteil haben wollen, dann müssen Sie den Verzicht auf Rechtsmittel erklären. Dazu benötigt man noch einen zweiten Anwalt: dieser wird sich üblicherweise im Gericht schon finden lassen.

6.10. Entweder ist das Urteil sofort rechtskräftig (bei Rechtsmittelverzicht), oder Sie müssen noch circa einen Monat warten, bis Sie rechtskräftig geschieden sind. Jetzt können Sie auch wieder, wenn Sie wollen, Ihren Mädchennamen annehmen.

7. Welche Vorteile hat eine Online Scheidung wirklich?

Eine Scheidung ist meistens eine Krisensituation. Egal, ob Sie frisch getrennt oder bereits mehrere Jahre getrennt sind. Sie wollen die Scheidungsurkunde, und damit den Abschluss der Beziehung. Eine Scheidung ist immer zu teuer. Manchmal treiben die Scheidungskosten die Scheidungswilligen auch direkt in den Ruin. Damit wären wir bei den Kosten und dem Preis. Und genau das ist der größte Vorteil.

Denn bei einer Online Scheidung werden Sie sozusagen „gezwungen“, alle strittigen Punkte zu lösen. Dazu benötigen Sie noch nicht einmal einen Anwalt. Das können Sie ohne Anwalt oder sonstige Personen ganz alleine regeln. Wenn Sie meinen, dass Sie das nicht schaffen, dann holen sie sich einen Mediator zur Hilfe, der als Streitschlichter fungiert und bei Erfolg ihnen sehr viel Geld einspart.

7.1. Scheidungsfolgen selber regeln

Sobald Anwälte mit ins Spiel kommen, wird es teuer, häufig sehr teuer. Das können Sie verhindern, indem Sie die  Scheidungsfolgen selber regeln.
Welche Punkte sollten Sie auf jeden Fall regeln?

  • Zuerst einmal müssen Sie einig sein, dass Sie beide die Scheidung wollen. Sie sollten auch Einigung erzielen hinsichtlich der Ehewohnung und des Hausrats.
  • Das Gesetz geht von einem gemeinsamen Sorgerecht für Ihre Kinder aus. Wollen Sie das so beibehalten oder soll nur ein Elternteil das Sorgerecht erhalten?
  • Wie sieht es mit dem Unterhalt für die Kinder aus? Sie sollten sich anlehnen an die Düsseldorfer Tabelle.
  • Wie sieht es mit dem Unterhalt untereinander aus? Wollen Sie den Unterhalt ausschließen? Sie können den nachehelichen Unterhalt beliebig gestalten.

Sie müssen aber die Scheidungsfolgen notariell beurkunden lassen. Dieser Vertrag heißt Scheidungsfolgenvereinbarung und ist nichts anderes als ein Ehevertrag, der nur später (vor der Scheidung) geschlossen worden ist, um das Scheidungsverfahren selber so schmal wie möglich zu halten.

7.2. Keine Anwaltsbesuche notwendig

Sie müssen keine Anwaltsbesuche tätigen. Das bedeutet, Sie müssen nicht warten, bis jemand das Telefon abhebt, damit Sie einen Termin ausmachen können. Sie müssen nicht extra für den Termin einen halben Tag Urlaub nehmen. Sie müssen auch nicht anreisen, und können sich diese Zeit einfach sparen. Und das Geld für die Anreise auch.

In der heutigen Zeit sind die Kommunikationswege technisch so ausgereift, dass Sie alles auch online, per Telefon, Fax oder sogar Videokonferenz (wenn gewünscht) durchführen können.

7.3 Ihre Nerven werden geschont

Haben Sie Freunde oder Bekannte, die Ihre Scheidung nicht weitgehend oder ganz einvernehmlich hinbekommen haben? Es ist eine sehr große Belastung für alle, wenn nur noch gestritten wird: Für Sie selber, für Ihren Ex-Partner, aber auch für Ihre Eltern, Ihre Freunde und Bekannte, und vor allem für Ihre Kinder.

Rosenkriege und streitige Scheidungen zehren an den Nerven, vermindern das allgemeine Wohlbefinden und können auch Arztbesuche notwendig machen. Wer will das schon?

Wenn Sie für eine Online Scheidung optieren, entscheiden Sie sich damit auch bewusst für eine (weitgehend) einvernehmliche Scheidung. Niemand hat behauptet, dass das einfach wäre. Und klar, dazu gehören immer zwei, die das wollen. Wenn es (noch) nicht ganz klappen sollte, dann holen Sie sich externe Hilfe. Aus diesem Grund gibt es Mediatoren.

7.4. Online Scheidungen sind häufig günstiger als herkömmliche Scheidungen

Das ganze Berechnungssystem zur Ermittlung der Anwaltskosten und der Gerichtskosten ist in Deutschland unübersichtlich. Die Angestellten in den Kanzleien haben dafür sogar eine monatelange Ausbildung absolviert. In anderen Ländern geht das anders, geht das übersichtlicher.

In Deutschland ist die Berechnungsgrundlage der Scheidungskosten der sogenannte „Streitwert“. Auch wenn Sie sich überhaupt nicht streiten, heißt es Streitwert. Deshalb wird der Streitwert auch Verfahrenswert genannt. So läuft es im Juristendeutsch. Da haben Sie schon mal einen Vorgeschmack auf das, was jetzt noch kommt. An dieser Stelle machen wir es uns einfach:

Online Scheidungen sind meist günstiger als normale mit zwei Anwälten durchgeführte Scheidungen. Dadurch, dass Online Scheidungen oft im gegenseitigen Einvernehmen abgewickelt werden, bedeutet das für Sie an dieser Stelle weniger Kosten. Zudem ersparen Sie sich Aufwand, da Sie weder Anfahrtswege noch Wartezeiten haben.

Fakt ist, und das Gericht in Hamm hat es ja sogar bestätigt: Mit einer Online Scheidung haben Sie die Chance sehr viel Geld einzusparen. Dazu bedarf es natürlich Ihrer Mithilfe und Ihres guten Willens und auch die Wahl des richtigen Scheidungsanwalts, der Ihre Belange in den Vordergrund stellt, und Sie nicht schröpfen will.

7.5. Vorteile auf einen Blick

7.5.1. Viel Geld einsparen

Sie können sehr viel Geld einsparen. Damit können Sie dann beispielsweise in den Urlaub fahren oder etwas Schönes für sich einkaufen; das ist doch allemal besser, als das hart verdiente Geld zum Fenster rauszuschmeißen und den beiden Scheidungsanwälten, die Sie vertreten, hinterherzuschmeißen.

7.5.2. Keine Anwaltsbesuche nötig

Sie müssen keine Anwaltskanzlei aufsuchen. Sie müssen keine Termine ausmachen und darauf hoffen, dass die Kanzlei die Sprechstunde nach Ihnen richtet. Von 9-12 Uhr und von 13-17 Uhr bedeutet für Sie, dass Sie sich einen halben Tag Urlaub nehmen müssen!

7.5.3. Alle Regelungen selber möglich

Sie können im Vorfeld des Scheidungsverfahrens alles selber regeln. Wenn Sie das allein nicht (ganz) hinbekommen, dann hilft Ihnen bestimmt ein Mediator. Das ist allemal besser und günstiger als ein monatelanges oder jahrelanges streitiges Verfahren.

7.5.4. Kein Zeit- und Ortszwang

Wenn Sie im Ausland sind, oder nicht viel Zeit haben, können Sie alles 24 Std./Tag, 7 Tage die Woche regeln, wann Sie wollen, und wo Sie wollen. Nicht Sie müssen sich dem Anwalt anpassen; der Anwalt muss Sie immer auf dem neuesten Stand halten. Das geht online zum Beispiel in einem geschützten und gesicherten Kundenbereich ganz hervorragend.

7.5.4. Kein Zeit- und Ortszwang

Wenn Sie im Ausland sind, oder nicht viel Zeit haben, können Sie alles 24 Std./Tag, 7 Tage die Woche regeln, wann Sie wollen, und wo Sie wollen. Nicht Sie müssen sich dem Anwalt anpassen; der Anwalt muss Sie immer auf dem neuesten Stand halten. Das geht online zum Beispiel in einem geschützten und gesicherten Kundenbereich ganz hervorragend.

Sie können sehr viel Geld einsparen.
Sie können sehr viel Geld einsparen.

8. Welche Nachteile kann eine Online Scheidung für mich haben?

Neben den Vorteilen gibt es auch immer Nachteile. Wenn Sie sich streiten wollen, oder einen Rosenkrieg führen wollen, dann benötigen Sie zwei Anwälte, die hart Ihre einseitigen Interessen vertreten. Das machen Anwälte sehr gerne, denn dabei kann man viel verdienen. Es geht dann nur noch zweitrangig um Sie. Die Online Scheidung ist dafür nur selten geeignet.

8.1. Bei Rosenkrieg keine Online Scheidung

Wenn Sie „Ihren“ Anwalt sehr oft sehen wollen, dann kommt eine Online Scheidung kaum in Frage. Aber mal ehrlich, wer möchte seinen Anwalt schon oft sehen? Wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte, dann steuern Sie schnurstracks in Richtung Rosenkrieg. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Für wen? Für das Portemonnaie Ihres Anwalts. Glaube Sie ja nicht, dass am Ende des Scheidungsprozesses Sie als Gewinner dastehen werden. Weder Sie noch Ihr Ex-Partner werden Gewinner sein. Sie werden beide Verlierer sein!

Die einzigen Gewinner sind wer? Genau.

8.2. Nicht genügend informiert

Es kommt vor, dass ein Scheidungsantrag zu schnell ausgefüllt wird. Ein Scheidungsverfahren ist keine Tasse Kaffee kaufen. Wie eine Ehe ist eine Scheidung voller rechtlicher Auswirkungen. Sie müssen sich im Vorfeld gut beraten lassen, alle Informationen verstehen. Wenn Sie sozusagen im Affekt die Scheidung Online um 3.00 Uhr nachts nach einem handfesten Ehekrach einleiten wollen, und noch sehr emotional unterwegs sind, dann ist dies kein guter Zeitpunkt, sich an den Computer zu setzen, und mal schnell den Scheidungsantrag auszufüllen. Erst alle Infos verstehen, dann die Scheidung einleiten.

8.3. Online Scheidung als Modetrend

Viele Kanzleien springen auf den Zug der Online Scheidungen. Dabei muss derjenige, der diese neue Form der Scheidung anbietet, sich komplett nach den Kunden richten können, und nicht umgekehrt.

Bei normalen Öffnungszeiten von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17-00 Uhr Montag bis Donnerstags und Freitag bis 15.00 Uhr ist das schwierig. Sie müssen unbedingt darauf achten, dass ein Anbieter der Online Scheidung sehr guten Service bietet, das bedeutet, jeder Zeit erreichbar ist, auf Emails sehr schnell antwortet, und Sie sich sehr gut aufgehoben fühlen.

Wählen Sie jemanden, der sich auf die neue Form der Scheidung, auf diesen neuen Scheidungsservice spezialisiert hat.

9. Für wen kommt die Online Scheidung in Frage? Und für wen nicht?

Das ist wichtig zu wissen, und Sie haben bereits in den Texten Hinweise erhalten, für wen eine Online Scheidung Sinn macht, und für wen nicht. Streitigkeiten bei einer Scheidung helfen Ihnen als Ex-Ehepartner nicht, sondern machen alles viel komplizierter.

Leere Taschen mit Rosenkireg
So kann es aussehen, wenn Sie einen Rosenkrieg führen:

Wenn Sie sich nicht einigen können, wer das Geschirr erhält, wer das Auto bekommt, ob und wie viel Unterhalt Sie bekommen bzw. bezahlen usf...., dann benötigen Sie zwei Anwälte.

Was unternehmen dann die beiden Scheidungsanwälte? Sie versuchen die Punkte zu lösen, die Sie beide nicht haben lösen können! Die Anwälte werden Gesetze anwenden und auslegen, und auch die neueste Rechtsprechung mit einbeziehen. Und was am Ende herauskommt, ist alles andere als sicher.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Sie kennen sicher diese Redewendung, die bedeutet, dass jeder Gerichtsprozess unberechenbar ist!

Für wen ist nun die Online Scheidung gedacht? Jetzt wird es allmählich klar:

Die ONLINE SCHEIDUNG ist für alle gedacht, die keinen Rosenkrieg über Monate und Jahre führen wollen, sondern sich das viele Geld und die Nerven sparen wollen. Bei einem Rosenkrieg, also einem Krieg, benötigen Sie dauernde Unterstützung und Kämpfer, also Ihren Anwalt, manchmal auch Ihre Anwälte, wenn es mehrere sind – wohlgemerkt auf beiden Seiten.

Wenn Sie keinen Rosenkrieg führen wollen, dann kommt für Sie die Online Scheidung immer in Frage!

10. Was passiert, wenn im Laufe des Scheidungsverfahrens zwischen mir und meinem (Noch-)Ehepartner doch noch Schwierigkeiten auftreten würden?

Das kann immer mal wieder passieren. Dann kommt es darauf an, ob Sie die Schwierigkeiten alleine überwinden können oder nicht. Es gibt für alles Lösungen und Lösungsmodelle. Sie können dann externe Hilfe in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel einen Mediator, der versucht, mit Ihrer Hilfe für Sie beide gangbare Lösungen der Probleme aufzuzeigen.

Selbstverständlich kann es in einer solchen Situation passieren, dass Ihr Ex-Partner nun auch einen Rechtsanwalt beauftragen wird. Wenn der Anwalt nicht streitwütig ist, dann wird er versuchen, auf Sie so einzuwirken, dass eine Lösung gefunden wird.

Wie immer gilt das Prinzip: Wenn Sie viel streiten über Dinge, die Sie ja selbst am besten regeln könnten, dann verdient im Endeffekt nur der Anwalt. Sparen Sie sich das Geld. Geben Sie sich einen „Ruck“, so schwer es Ihnen auch fällt und lösen Sie das Problem mit Ihrem Ex-Partner.

Sollte alles nichts helfen, werden Gesetze angewandt. Dann befinden Sie sich in den Mühlen des Familienrechts, aus dem Sie nicht mehr herauskommen. Sie haben dann je einen Scheidungsanwalt, und ab diesem Zeitpunkt können Sie nur hoffen, dass Ihr Anwalt es gut mit Ihnen meint.

Wenn Sie einmal ein Scheidungsverfahren einvernehmlich begonnen haben, dann überwinden Sie auch Hindernisse einfacher, die sich während des Verfahrens vielleicht in den Weg stellen. Suchen Sie - so schwer es Ihnen auch fallen mag - das Gespräch mit Ihrem Ex / Ihrer Ex. Es ist allemal besser für Sie, wieder auf den Pfad der Einvernehmlichkeit zurückzukehren, als jetzt Streitereien anzufangen.

Sie schaffen es nicht einvernehmlich?

Kosten für die Scheidung erfahren

Berechnung der Scheidungskosten und Preisbeispiele für die Scheidungskosten

Vorab: Welche Faktoren bestimmen die Scheidungskosten?

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren hängen davon ab, ob Sie Ihre Scheidung streitig oder einvernehmlich abwickeln und in welcher Höhe das Gericht den Verfahrenswert festsetzt. Der Verfahrenswert errechnet sich aus Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und, - wenn Sie sich gerichtlich auch über Scheidungsfolgesachen streiten, - aus den Verfahrenswerten dieser Folgesachen. Der Verfahrenswert wiederum bestimmt die Höhe der Gerichtsgebühren und die Höhe der Anwaltskosten. Wir erklären Ihnen die Kosten für Ihre Scheidung anhand einer einvernehmlichen Scheidung. Wenn Sie die wesentlichen Grundlagen der Kostenrechnung kennen, können Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Rechtsanwaltes besser nachvollziehen und konkret nachfragen, wenn Sie etwas nicht verstehen oder Zweifel haben, ob alles korrekt berechnet ist.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gerichtsgebühren gelten nach Maßgabe des Familiengerichtskostengesetzes (FamGKG) den Aufwand ab, den das Gericht für Ihre Scheidung tätigt. Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Was heißt, „Kosten werden gegeneinander aufgehoben“?

Da es bei der Scheidung keine Gewinner oder Verlierer gibt, beschließt das Gericht im Regelfall, dass die Kosten des Verfahrens „gegeneinander aufgehoben“ werden. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Ehepartner, soweit jeder anwaltlich vertreten ist, die eigenen Anwaltskosten selber tragen. Die Gerichtskosten dagegen werden zwischen Ihnen aufgeteilt. Sollten Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und dafür nur einen einzigen Rechtsanwalt beauftragt haben, ist es fair, wenn der Ehepartner sich an den Anwaltskosten des anderen beteiligt. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie aber nicht.

Welche Rolle spielt unser Einkommen?

Ihr eigenes monatliches Nettoeinkommen sowie das Nettoeinkommen Ihres Ehegatten sind Grundlage für die Berechnung des Verfahrenswertes für Ihre Scheidung. Auch Kindergeld und Kindergeldzuschüsse sowie Unterhaltsgeld müssen Sie als Einkommen dazurechnen. Sozialhilfeleistungen, die keine Lohnersatzfunktion haben, bleiben außer Betracht. Ihr gemeinsames Nettoeinkommen multiplizieren Sie mit drei. Daraus ergibt sich der maßgebliche Verfahrenswert.

Beispiel:

Erna und Franz Schlüter wollen sich scheiden lassen. Sie haben ein Kind. Das Ehepaar wünscht die Durchführung des Versorgungsausgleichs.

Franz verdient netto 2.000 €, Erna arbeitet geringfügig beschäftigt und verdient 450 € netto im Monat. Ihr gemeinsames Einkommen beträgt 2.450 €/Monat. Für das Kind dürfen Sie zunächst einen Freibetrag von 250 € abzuziehen.

Das verbleibende gemeinsame Nettoeinkommen von 2.200 € wird verdreifacht. Daraus ergibt sich ein Verfahrenswert von zunächst 6.600 €.

Einkommen Erna 450 €
Einkommen Franz + 2.000 €
Kinderfreibetrag - 250 €
Einkommen gesamt 2.200 € x 3
Verfahrenswert Einkommen = 6.600 €

Welche Rolle spielt unser Vermögen?

Ihre Vermögenswerte erhöhen den Verfahrenswert. Um Ihr maßgebliches Vermögen zu bestimmen, dürfen Sie Ihre aktiven Vermögenswerte um Ihre Verbindlichkeiten vermindern.

Beispiel:

Erna und Franz Schlüter besitzen ein Haus und Ihr Bankguthaben beträgt 50.000 €. Hat Ihr Haus beispielsweise einen Verkehrswert von 200.000 €, dürfen Sie das zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von restlichen 100.000 € davon abziehen. Daraus ergibt sich ein Vermögenswert von 100.000 € für Ihr Haus. Insgesamt sind dann Vermögenswerte von 150.000 € in Ansatz zu bringen (Haus und Bankguthaben). Davon dürfen Sie wiederum Freibeträge von 30.000 € je Ehepartner abziehen. Es verbleiben also 90.000 €. Davon werden allerdings lediglich 5 % angerechnet. Der sich ergebende Betrag von 4.500 € fließt in die Berechnung des Verfahrenswertes für Ihr Scheidungsverfahren ein.

Bankguthaben 50.000 €
Verkehrswert Haus + 200.000 €
Bankdarlehen - 100.000 €
Freibetrag Erna - 30.000 €
Freibetrag Franz - 30.000 €
Verbleibend = 90.000 €
Anrechnungsfähig 5 %
Verfahrenswert Vermögen = 4.500 €

Welche Bedeutung hat der Versorgungsausgleich für den Verfahrenswert?

Der Versorgungsausgleich bezweckt den Ausgleich der während der Ehe von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenansprüchen. Den Versorgungsausgleich muss das Familiengericht im Regelfall von Amts wegen durchführen. Sie können den Versorgungsausgleich aber auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen oder modifizieren. Dann erübrigt sich die Durchführung von Amts wegen. Der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Verfahrenswert bleibt für Ihr Scheidungsverfahren dann außer Betracht.

Beispiel:

Erna und Franz Schlüter leisten jeweils Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Franz zahlt darüber hinaus in eine private Rentenversicherung ein. Das Ehepaar besitzt also insgesamt drei Versorgungsanwartschaften.

Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich beträgt für jede Versorgungsanwartschaft 10 % des erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten abzüglich des Freibetrages für das Kind. Der gesetzliche Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich beträgt aber mindestens 1.000 €.

Das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen des Ehepaares Schlüter beträgt 7.350 €. Davon ist der Freibetrag für das Kind von 250 € abzuziehen. Es verbleiben 7.100 €. Davon fließen 10 % = 710 € in den Verfahrenswert ein. Da das Ehepaar drei Versorgungsanwartschaften besitzt, multipliziert sich der Betrag um den Faktor drei. Es ergibt sich ein Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich von 2.130 €.

Dreifacheinkommen Erna 1.350 €
Dreifacheinkommen Franz 6.000 €
Kinderfreibetrag - 250 €
Anzusetzendes Einkommen = 7.100 €
Einfliessend x 10 %
Zwischensumme = 710 €
Anzahl Anwartschaften x 3
Verfahrenswert Versorgungsausgleich = 2.130 €

Als Versorgungsanwartschaften wären zusätzlich zu berücksichtigen:

  • Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes,
  • Berufsständische Altersversorgungen (Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Beamten-, Rechtsanwaltsversorgungen),
  • Private Lebensversicherungen (nur, wenn auf Rentenzahlung gerichtet, § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG).
  • Riester-Rente

Verfahrenswert für die Scheidung und den Versorgungsausgleich:

Der Verfahrenswert für Ihre Scheidung und den Versorgungsausgleich ist also die Summe aus dem Verfahrenswert des Einkommens von 6.600 €, den Verfahrenswert Vermögen von 4.500 € und dem Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich in höhe von 2.130 €. Es ergibt sich also ein Gesamtverfahrenskostenwert von 13.230 €

Nach diesem Verfahrenswert berechnen sich im nächsten Schritt die Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Verfahrenswert Einkommen 6.600 €
Verfahrenswert Vermögen + 4.500 €
Verfahrenswert Versorgungsausgleich + 2.130 €
Gesamtverfahrenswert = 13.230 €

Welche Gerichtsgebühren fallen an?

Das Gerichtskostengesetz bestimmt für jeden Verfahrenswert einen Gebührensatz. Für das Scheidungsverfahren wird der zweifache Gebührensatz fällig. Der einfache Gebührensatz beträgt für einen Verfahrenswert von 13.230 € = 293 €, multipliziert mit zwei = 586 €. Mehrwertsteuer wird nicht berechnet. Sie zahlen also 586 € an die Gerichtskasse. Wenn Sie im Moment nicht liquide sein sollten, können Sie bei einigen Anbietern Ratenzahlungen vereinbaren. Sie müssen darauf achten, dass Sie keine Zinsen zu zahlen haben.

Gebührensatz 293 €
  x 2
Gerichtsgebühren = 586 €

Welche Anwaltsgebühren fallen an?

Die Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Gebührentabelle finden Sie in Abhängigkeit vom Verfahrenswert den einfachen Gebührensatz. Zusätzlich bestimmt das RVG, je nachdem, was der Rechtsanwalt veranlasst oder tut, eine Erhöhung des einfachen Gebührensatzes.

Anwälte berechnen dafür, dass sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr beträgt das 1,3-fache des im RVG festgesetzten einfachen Gebührensatzes. Da der Rechtsanwalt Sie im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht vertreten muss, darf er zusätzlich eine Termingebühr berechnen. Sie beträgt bei Scheidungen grundsätzlich 1,2-fache der Gebührensätze. Ist die Scheidungssache schwierig, kann der Anwalt den Gebührensatz auch erhöhen. Fragen Sie deshalb immer im Voraus nach den genauen Scheidungskosten.

1,3 x Verfahrensgebühr 845 €
1,2 x Terminsgebühr + 780 €
Auslagenpauschale + 20 €
16 % Mehrwertsteuer + 262,20 €
Anwaltsgebühren = 1.907,20 €

Wichtig

Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn das Ehepaar Schlüter einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser Rechtsanwalt reicht für einen der Ehepartner den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag zu. Vorteil ist, dass lediglich die Gebühren für einen Rechtsanwalt bezahlt werden müssen. Der Kostenaufwand für einen zweiten Rechtsanwalt erübrigt sich. Verläuft die Scheidung streitig und will der andere Ehepartner gleichfalls Anträge stellen oder bestreitet er die Voraussetzungen der Scheidung (z.B. Ablauf des Trennungsjahres), muss er einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Dafür fallen eigenständige und zusätzliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe des jeweiligen Verfahrenswertes an.

Welche Scheidungskosten ergeben sich insgesamt?

Anwaltskosten¹ 1.907,20 €
Gerichtskosten + 586 €
Scheidungskosten = 2.493,20 €
 
¹) Bei einvernehmlicher Scheidung

Achtung: Die Verfahrenskosten bemessen sich aber nicht immer ausschließlich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Ehepaares. Das Gericht hat alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache nach eigenem Ermessen zu berücksichtigen. Dabei muss es für die Scheidung einen Mindestverfahrenswert von 3.000 € in Ansatz bringen (§ 43 FamGKG). Beziehen also beide Ehegatten Leistungen nach dem ALG II (Hartz IV), muss das Gericht den Mindeststreitwert für die Scheidung bei 3.000 € ansetzen.

Welche Verfahrenswerte gelten für Scheidungsfolgesachen?

Sofern Sie die Scheidung nicht einvernehmlich, sondern streitig durchführen und somit das Gericht um eine Entscheidung bemühen, erhöht sich der Verfahrenswert für jede Scheidungsfolge. Streiten Sie sich beispielsweise um den Unterhalt, ist der für die ersten zwölf Monate geforderte Betrag maßgeblich. Fordern Sie beispielsweise 500 € Ehegattenunterhalt, ergibt sich ein zusätzlicher Verfahrenswert von 12 x 500 = 6.000 €. Geht es um den Zugewinnausgleich, ist die Höhe des geforderten Zugewinns für die Berechnung des Verfahrenswertes maßgeblich.

Jeder Streit über eine Scheidungsfolge erhöht also den Verfahrenswert. Sie fahren wesentlich besser, wenn Sie die Scheidung einvernehmlich durchführen und wegen eventueller Scheidungsfolgen eine kostengünstige Scheidungsfolgenvereinbarung verhandeln. Diese müssen Sie vorab notariell beurkunden oder im mündlichen Verhandlungstermin gerichtlich protokollieren lassen.

Epilog

Wer bei der Hochzeit an Scheidung denkt, hat keine Gefühle!? Das muss nicht immer ganz stimmen. Bei Scheidungsraten in Europa von bis zu 50% vor allem in Großstädten, sollten sich heiratswillige Paare VOR der Hochzeit schon ein paar Gedanken machen was passieren könnte, wenn es nicht der Tod ist, der uns scheidet, sondern der Richter im Gericht…

Es gibt so viele Gründe, die später zu einer Trennung und Scheidung führen können. Es macht überhaupt keinen Sinn, den Kopf in den Sand zu stecken und so zu tun, als ob mich das gar nicht betreffen würde. Doch, auch Sie kann es treffen! Die Chance ist fast 50%, dass es Sie auch einmal treffen wird.

Niemand oder fast niemand hat ein solches Szenario bei der Vorbereitung auf den schönsten Tag des Lebens auf dem Plan. Sollten Sie aber. Es ist so einfach im Falle eines Falles vorzusorgen. Machen Sie zusammen einen fairen Ehevertrag. Dieser Ehevertrag wird dann vom Notar beglaubigt und dann können sie ihn beruhigt wegschließen – auf nimmer Wiedersehen.

Und wenn dann doch -wider Erwarten- ganz viel später einmal die Scheidung anstehen sollte, dann können Sie diesen Ehevertrag herausholen, in dem Sie bereits alle Punkte geregelt haben, einen einzigen Anwalt beauftragen für ihre einvernehmliche Scheidung und nach dem Scheidungsbeschluss des Richters wieder ein neues Leben gestalten.

Scheidung ist immer eine Krise. Mit einem Ehevertrag wird diese Krise gut beherrschbar und Sie haben eine echte Chance, wieder gestärkt heraus zu kommen.

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