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Ehevertrag: Was ist ein Ehevertrag und warum benötige ich einen Ehevertrag?

Ehevertrag: Was ist ein Ehevertrag und warum benötige ich einen Ehevertrag? Ehevertrag: Was ist ein Ehevertrag und warum benötige ich einen Ehevertrag?
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Ehen sind nicht nur Liebesverhältnisse, sondern auch vertragliche Beziehungen. Sie können in einem Ehevertrag alles regeln, was Ihre Ehe an Rechten und Pflichten für Sie selbst und den Partner mit sich bringt. Eheverträge lassen sich vor der Heirat und während Ihrer Ehe abschließen. Schließen Sie einen Ehevertrag im Hinblick auf Ihre Trennung und anstehende Scheidung, handelt es sich speziell um eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein ideales Werkzeug, um Ihre Scheidung einvernehmlich abzuwickeln.

  • Eheverträge können Sie in jeder Phase Ihrer Ehe abschließen. Schließen Sie einen Ehevertrag im Hinblick auf Ihre Scheidung, handelt es sich speziell um eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung bereiten Sie die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung ist der ideale Weg, Ihre Scheidung kostengünstig und möglichst schnell abzuwickeln.
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen müssen Sie notariell beurkunden oder alternativ gerichtlich protokollieren lassen. Um Ihren Ehepartner vertraglich zuverlässig einzubinden, sollten Sie die notarielle Beurkundung bevorzugen. Eine frühzeitige Beratung gewährleistet, dass Sie in Anbetracht Ihrer scheidungsbedingten Rechte und Pflichten auf der sicheren Seite sind.

Was darf ich unter einem Ehevertrag genau verstehen?

Ein Ehevertrag zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern enthält vertragliche Regelungen, die die Ehegatten aus Anlass ihrer Heirat oder im Hinblick auf ihre bestehende Ehe für wichtig und notwendig erachten. Regeln Sie Ihre rechtlichen Verhältnisse vor der Heirat, spricht man von einem vorsorgenden Ehevertrag. Schließen Sie Ihren Ehevertrag im Hinblick auf eine Krise in Ihrer Ehe, schließen Sie einen Krisen-Ehevertrag. Trennen Sie sich, können Sie Ihre eheliche Beziehung in einer Trennungsvereinbarung regeln. In der Praxis am wichtigsten ist die Scheidungsfolgenvereinbarung, die Sie im Hinblick auf die anstehende Scheidung zur Regelung bestimmter Scheidungsfolgen schließen.

Brauche ich einen Ehevertrag?

Einen Ehevertrag, den Sie als vorsorgenden Ehevertrag vor Ihrer Heirat oder als Krisen-Ehevertrag während Ihrer bestehenden Ehe schließen, brauchen Sie normalerweise nur in besonderen Situationen. Typischer Fall ist der Unternehmer-Ehevertrag. Damit ein Unternehmen im Fall der Scheidung nicht in den Zugewinnausgleich fällt und im ungünstigsten Fall verkauft werden muss, schließen viele Unternehmer einen Ehevertrag. Darin schließen sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren mit Ihrem Ehepartner Gütertrennung. In diesem Fall empfiehlt sich tatsächlich der Abschluss eines Ehevertrages.

In Betracht kommen auch Fälle, bei denen beide Ehepartner gleichermaßen verdienen und nicht die Absicht haben, Kinder in die Welt zu setzen oder wenn Eheleute unterschiedliche Nationalitäten haben und festlegen, welches Recht im Fall der Trennung zur Anwendung kommen soll.

Keinen Ehevertrag brauchen Sie jedoch, wenn ein Partner verschuldet ist, da Sie allein durch die Heirat und die Zugewinngemeinschaft nicht für die Verbindlichkeiten des anderen persönlich haften.

Der Nachteil solcher Eheverträge ist oft auch, dass sie regelmäßig überprüft werden müssen. Sofern sich Ihre individuelle Situation ändert, passt die vereinbarte Regelung im Ehevertrag vielleicht nicht mehr und bedarf der Anpassung. Unterbleibt eine Anpassung, erweist sich eine ehevertragliche Vereinbarung im Fall des Falles möglicherweise als wirkungslos. Also: Im Regelfall brauchen Sie keinen Ehevertrag, den Sie allein im Hinblick auf Ihre Heirat oder während der bestehenden Ehe abschließen.

Brauche ich einen Ehevertrag als Trennungsfolgenvereinbarung?

Leben Sie in Trennung, kann es gute Gründe geben, Ihre Rechte und Pflichten in einer Trennungsfolgenvereinbarung festzuhalten. In Betracht kommt, dass Sie Absprachen über den Trennungsunterhalt treffen und bestimmen, welchen Unterhalt der Partner zahlt und wie lange der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Sie können auch Absprachen über die Nutzung der bislang gemeinsam genutzten Ehewohnung treffen, den Haushalt untereinander aufteilen oder sich über das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind verständigen.

Sie können diese Absprachen völlig formlos und formfrei treffen. Nachteilig ist in diesem Fall allerdings, dass die Absprachen rechtlich nicht verbindlich sind. Zahlt der Ehepartner den vereinbarten Trennungsunterhalt nicht aus freien Stücken, bleiben Sie darauf angewiesen, den Trennungsunterhalt gerichtlich einklagen zu müssen. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten Sie die Trennungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden lassen. Nur dann sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite.

Wann empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Spätestens dann, wenn Sie die Scheidung anstreben, sollten Sie mit Ihrem Ehepartner eine Scheidungsfolgenvereinbarung herbeiführen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist letztlich nichts anderes als ein Ehevertrag, den Sie speziell im Hinblick auf Ihre Scheidung treffen.

In einer solchen Scheidungsvereinbarung regeln Sie alles, was Sie im Hinblick auf die anstehende Scheidung für regelungsbedürftig erachten. Auch hier kann es typischerweise darum gehen, dass Sie nach der Scheidung auf Ehegattenunterhalt angewiesen sind und sich Ihr Ehepartner vertraglich verpflichtet, Ihnen Unterhalt zu zahlen. Darüber hinaus können Sie alles regeln, was Sie für wichtig halten.

Typischerweise beinhalten Scheidungsfolgenvereinbarungen auch Absprachen über den Zugewinnausgleich. Hier lässt Ihnen das Gesetz weitgehend Gestaltungsfreiheit, so dass Sie im Detail absprechen können, wie welche Vermögenswerte untereinander verrechnet werden. Sie können klären, wer die gemeinsam finanzierte Immobilie fortan nutzt, wem sie künftig gehört, wer bestehende Darlehen übernimmt, wie der Hausrat verteilt wird und insbesondere auch Absprachen über das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind treffen. Nicht zuletzt kann es geboten sein, den Versorgungsausgleich individuell zu regeln und damit zu vermeiden, dass das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen mit teils nachteiligen Konsequenzen für beide Ehepartner durchführen muss.

Welchen Vorteil bietet eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Hinblick auf meine Scheidung?

Streitige Scheidungen, bei denen Ehepartner Ihre Scheidung mit gerichtlicher Unterstützung austragen, erweisen sich oft als wirtschaftliche Katastrophen. Selten gibt es einen wirklichen Gewinner. Prozesse über Unterhaltsstreitigkeiten oder den Zugewinnausgleich erweisen sich oft für beide Ehepartner als wirtschaftlich ausgesprochen nachteilig. Sie können diesen Nachteil leicht vermeiden, indem Sie alle regelungsbedürftigen Aspekte Ihrer Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung erledigen. Sie vermeiden damit eine oft völlig unnötige streitige Scheidung.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist dann die Grundlage, dass Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln und damit eine einvernehmliche Scheidung ermöglichen. In diesem Fall genügt es, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Dann braucht der andere Ehepartner den Scheidungsantrag nur noch zuzustimmen. Das Gericht kann dann relativ schnell mündlichen Verhandlungstermin bestimmen und die Scheidung aussprechen.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen Scheidungsfolgenvereinbarung und einvernehmlicher Scheidung?

Um auch die Scheidungsfolgen einzubeziehen, empfiehlt es sich, alle Aspekte, die im Hinblick auf die Scheidung entscheidungserheblich sind, in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Mit einer solchen Scheidungsvereinbarung schaffen Sie die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung. Sie sind dann nicht in der schwierigen Situation, die Scheidung mit der Regelung weiterer Scheidungsfolgen verbinden und sich wegen derer Regelung gerichtlich mit Ihrem Ehepartner auseinandersetzen zu müssen. Sie erreichen Ihr Ziel wesentlich kostengünstiger und erheblich schneller. Vorteilhaft ist dabei vor allem, dass Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt beauftragen müssen und auch nur die Gebühren für einen Rechtsanwalt anfallen. Ihr Ehepartner, der Ihrem Scheidungsantrag lediglich zustimmt, braucht keinen Rechtsanwalt und muss sich im Scheidungstermin auch nicht durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Welche Form muss ich weiter Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigen?

Privatschriftliche Absprachen oder mündliche Vereinbarungen mit Ihrem Ehepartner sind zwar durchaus möglich. Solange Ihr Ehepartner den in einer solchen Vereinbarung vereinbarten Ehegattenunterhalt zahlt, haben Sie kein Problem. Verweigert er/sie jedoch aus irgendwelchen Gründen die Zahlung, erweist sich eine solche Absprache rechtlich als vollkommen wirkungslos. Sie wären in diesem Fall darauf angewiesen, den Unterhalt gerichtlich einklagen zu müssen.

Diesen Nachteil vermeiden Sie leicht dadurch, dass Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar notariell beurkunden lassen. Den Notar können Sie frei auswählen. Vorab können Sie sich auch anwaltlich beraten lassen und die Scheidungsfolgenvereinbarung im Entwurf mit Ihrem Ehepartner verhandeln und von einem Rechtsanwalt ausarbeiten lassen. Eine Alternative besteht darin, dass Sie die Vereinbarung im mündlichen Scheidungsterminvom Familienrichter protokollieren lassen. In beiden Fällen besteht der Vorteil darin, dass eine solchermaßen beurkundete oder protokollierte Scheidungsfolgenvereinbarung zwangsweise vollstreckbar ist. Verweigert Ihr Ehepartner beispielsweise den vereinbarten Ehegattenunterhalt, können Sie aus dieser Vereinbarung die Zwangsvollstreckung betreiben und einen Gerichtsvollzieher beauftragen, Ihren Unterhalt beizutragen.

Was ist besser: Notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung oder gerichtliches Protokoll?

Sie sollten eine Scheidungsfolgenvereinbarung möglichst notariell beurkunden lassen. Nur dann sind Sie auf der absolut sicheren Seite und wissen, dass Ihre Scheidung tatsächlich abgesichert ist. Lassen Sie es auf eine gerichtliche Protokollierung im mündlichen Scheidungstermin ankommen, müssen Sie damit rechnen, dass es sich Ihr Ehepartner vielleicht doch anders überlegt hat und seine Zustimmung zu einer solchen vom Familienrichter zu Protokoll zu nehmenden Vereinbarung plötzlich verweigert. Dann wären Sie im ungünstigsten Fall doch darauf angewiesen, den erwarteten Unterhalt nach der Scheidung einklagen zu müssen oder die Scheidung als streitige Scheidung zu führen und die Unterhaltsfrage in das Scheidungsverfahren einzubeziehen. Ihre Scheidung würde sich dadurch erfahrungsgemäß erheblich verzögern. Lassen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung also möglichst frühzeitig vor dem Scheidungstermin notariell beurkunden.

Fazit

Ehevertrag ist ein sehr pauschaler Begriff. Es kommt immer darauf an, in welcher ehelichen Situation Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner treffen. Im Hinblick auf eine Scheidung sollte jedoch eine Scheidungsfolgenvereinbarung erste Wahl sein, da sie die Grundlage für eine kostengünstige und komplikationslose einvernehmliche Scheidung bereitet.

Nützliche Links

Artikel-Inhalt

  1. Was darf ich unter einem Ehevertrag genau verstehen?
  2. Brauche ich einen Ehevertrag?
  3. Brauche ich einen Ehevertrag als Trennungsfolgenvereinbarung?
  4. Wann empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
  5. Welchen Vorteil bietet eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Hinblick auf meine Scheidung?
  6. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Scheidungsfolgenvereinbarung und einvernehmlicher Scheidung?
  7. Welche Form muss ich weiter Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigen?
  8. Was ist besser: Notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung oder gerichtliches Protokoll?
  9. Fazit

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Ablauf der Scheidung, Kosten, Ehevertrag

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