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Wann habe ich nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt?

Wann habe ich nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt? Wann habe ich nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt?
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Ihre Scheidung bedeutet auch unterhaltsrechtlich eine Zäsur. Spätestens jetzt sind Sie selbst verantwortlich, für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Nur in Ausnahmefällen haben Sie nach der Scheidung gegen Ihren Ex-Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Dabei steht der Nachweis Ihrer Bedürftigkeit im Blickfeld.

  • Nach Ihrer Scheidung sind Sie für sich selbst verantwortlich und müssen durch eigenes Geld Ihren Lebensunterhalt gewährleisten.
  • Nur dann, wenn Sie einen der im Gesetz geregelten Lebenssachverhalte nachweisen, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Das Gesetz kennt sieben verschiedene Unterhaltstatbestände.
  • Wichtig ist, dass der Unterhaltsanspruch im Zeitpunkt der Scheidung besteht oder unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang entsteht. Entsteht der Anspruch erst nach geraumer Zeit, gelten Sie nicht mehr als unterhaltsbedürftig.
  • Um Ihren Unterhaltsanspruch zu beziffern, haben Sie einen Auskunftsanspruch gegen Ihren Ex-Ehepartner.

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

Nach Ihrer Trennung haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt stellt darauf ab, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard möglichst aufrechterhalten können und nicht über Nacht mit einem finanziellen Nichts konfrontiert werden. In der Zeit der Trennung sind Sie nicht unbedingt erwerbspflichtig. Erst mit zunehmender Trennungszeit steigt Ihre Verantwortung für sich selbst. Spätestens im Zeitpunkt Ihrer Scheidung endet dann der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Sie sind jetzt für sich selbst verantwortlich. Sind Sie auch nach der Scheidung finanziell bedürftig, müssen Sie den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (Ehegattenunterhalt) gesondert geltend machen.

Tipp

Haben Sie Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt gerichtlich geltend gemacht oder hat Ihr Ehepartner den Anspruch in notarieller Form anerkannt, endet der Anspruch in dem Zeitpunkt, in dem Ihre Scheidung rechtskräftig wird. Dieser Titel ist dann wertlos. Sie müssen Ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt jetzt gesondert geltend machen und notfalls einklagen.

Was ist das Charakteristische am nachehelichen Unterhalt?

Nach der Scheidung haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie aufgrund Ihrer Lebenssituation Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit nachweisen. Dabei ist die Frage zu klären, ob und inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Das Gesetz beschreibt in sieben Lebenssituationen (Unterhaltstatbestände), wann es Ihnen nicht zuzumuten ist, eigenständig zu arbeiten (§§ 1570 ff BGB). Nur dann, wenn Sie einen dieser sieben Unterhaltstatbestände nachweisen können, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Was ist, wenn ich nach der Scheidung wieder heirate?

Heiraten Sie nach der Scheidung erneut, erlischt Ihr nachehelicher Unterhaltsanspruch (§ 1586 BGB). Dann ist Ihr neuer Ehepartner unterhaltspflichtig und muss Familienunterhalt gewähren.

Tipp

Leben Sie nach Ihrer Scheidung mit Ihrem neuen Partner unverheiratet in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammen, besteht Ihr nachehelicher Unterhaltsanspruch dem Grundsatz zwar nach fort. Der Anspruch kann aber zeitlich begrenzt oder der Höhe herabgesetzt werden, wenn Sie in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ leben. Dann vermutet das Gesetz, dass Sie auch von Ihrem neuen Lebenspartner unterhalten werden und nicht mehr darauf angewiesen sind, Ihren Ex-Partner auf Ehegattenunterhalt in Anspruch nehmen zu müssen.

Welche sieben Unterhaltstatbestände kennt das Gesetz?

Fordern Sie aufgrund Ihrer Lebenssituation nach der Scheidung Unterhalt, kommen folgende sieben gesetzlich geregelte Unterhaltstatbestände in Betracht:

  • Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes (Betreuungsunterhalt),
  • Unterhalt wegen Alters,
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen,
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit,
  • Aufstockungsunterhalt, wenn Ihre Arbeitseinkünfte Ihren Lebensunterhalt nicht abdecken,
  • Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung,
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen, wenn keine der vorgenannten Unterhaltstatbestände greift, aber dennoch eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt zudem ungerecht wäre.

Wann habe ich Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt?

Sie können Betreuungsunterhalt für Ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr beanspruchen, wenn Sie das Kind zu Hause erziehen und deshalb auf eine Berufstätigkeit verzichten. Die Kinderbetreuung ist vorrangig. Über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus besteht der Unterhaltsanspruch fort, wenn das Kind aufgrund seiner Lebenssituation (z.B. wegen Behinderung, Lernschwäche) unabdingbar der Betreuungsbedarf hat. Soweit Sie Ihr Kind im Kindergarten oder in einer Nachmittagsbetreuung unterbringen können, müssen Sie wenigsten in Teilzeit arbeiten und insoweit eigenes Geld verdienen. Dabei kommt es insgesamt auf die Umstände an, in der die Lebenssituation Ihres Kindes und die Zumutbarkeit einer Arbeit einfließen. Auf jeden Fall müssen Sie den Betreuungsbedarf konkret erklären.

Tipp

Betreuen Sie ein autistisches Kind, kann wegen des damit verbundenen erhöhten Förderungs- und Betreuungsbedarfs ein Betreuungsunterhalt auch für ältere Kinder begründet sein (OLG Hamm 6 WF 19/16).

Wann habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit?

Sind Sie nach Ihrer Scheidung krank und können deshalb nicht arbeiten, haben Sie Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit. Gleiches gilt, wenn Sie gebrechlich sind und deshalb nicht arbeiten können. Ihre Erkrankung muss mindestens zu einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit führen. An den Nachweis Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Verzichten Sie auf Gefälligkeitsatteste Ihres Hausarztes. Sie müssen im Regelfall ein fachärztliches Gutachten vorlegen.

Tipp

Wichtig ist, dass der Unterhaltsanspruch im Zeitpunkt Ihrer Scheidung bestehen muss. Alternativ kommt der Anspruch in Betracht, wenn Sie die Pflege oder Erziehung Ihres Kindes oder Ihre Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung beenden oder Ihre Arbeitslosigkeit endet. Sind Sie zu diesen im Gesetz definierten Zeitpunkten krank, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Zudem muss Ihre Erkrankung direkt zeitlich nach einem dieser Zeitpunkte eintreten.

Beispiel

Sie haben Ihr Kleinkind betreut. Da Sie das Kind in einer Kindestagesstätte unterbringen können, arbeiten Sie ganztags. Nach zwei Monaten erkranken Sie. Da zwischen der Beendigung Ihres Unterhaltsanspruchs wegen der Kinderbetreuung und Ihrer Erkrankung kein direkter zeitlicher Zusammenhang besteht, haben Sie keinen Unterhaltsanspruch wegen Krankheit. Sie müssen wohl oder übel für sich selber sorgen.

Wann habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Alters?

Sind Sie in einem fortgeschrittenen Lebensalter, so dass eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Alters. Wichtig ist, dass der Anspruch zum Zeitpunkt der Scheidung oder der Beendigung der Pflege oder Erziehung Ihres Kindes oder Ihrer Gesundung nach einer Erkrankung oder nach Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit besteht.

Eine Altersgrenze kennt das Gesetz nicht. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass der Unterhaltsanspruch wegen Alters auf jeden Fall dann besteht, wenn Sie Anspruch auf die Regelaltersrente haben (z.B. ab 65 Jahren).

Tipp

Sie sind frischgebackener Rentner und beantragen nach einigen Jahren, in denen Sie aufgrund Ihrer Einkommenssituation nicht auf nachehelichen Unterhalt angewiesen waren, Altersunterhalt. Da Ihre Unterhaltsbedürftigkeit nicht zu den im Gesetz definierten Zeitpunkten (z.B. im Zeitpunkt Ihrer Scheidung) bestanden hat, haben Sie keinen Anspruch.

Wann habe ich nachehelichen Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit?

Sind Sie im Zeitpunkt Ihrer Scheidung arbeits- und erwerbslos, haben Sie so lange Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, bis Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden haben. Außerdem kann der Anspruch bestehen, wenn Ihre Erwerbstätigkeit nicht nachhaltig gesichert ist, weil Sie beispielsweise auf kurzzeitig befristete Arbeitsverträge angewiesen sind.

Tipp

Sie müssen jede angemessene Tätigkeit akzeptieren. Sie können sich nicht auf einen bestimmten Lebensstandard berufen. Haben Sie beispielsweise als Sekretärin Ihren Chef geheiratet, können sich nach wenigen Jahren Ehe nicht auf den höheren Lebensstandard Ihrer Ehe berufen und behaupten, dass eine Tätigkeit als Sekretärin jetzt nicht mehr angemessen sei. Anders ist es zu beurteilen, wenn Ihre Ehe nach 20 Jahren geschieden wird. Dann ist die Frage zu klären, ob es Ihnen tatsächlich noch zuzumuten ist, Ihren früheren Beruf erneut auszuüben.

Wann habe ich Anspruch auf Aufstockungsunterhalt?

Sie können Aufstockungsunterhalt beanspruchen, wenn Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, Ihre Einnahmen aber nicht ausreichen, um Ihren vollen Lebensbedarf zu decken. Voraussetzung ist, dass zu dem Einkommen Ihres Ex-Ehepartners ein erheblicher Einkommensunterschied besteht. Nur wenn ein Einkommensgefälle besteht, dürfte sich ein Unterhaltsanspruch errechnen lassen.

Tipp

Im Regelfall wird der Aufstockungsunterhalt zeitlich befristet. Nach einer gewissen Übergangszeit nach der Scheidung kann es Ihnen zuzumuten sein, sich mit dem Lebensstandard zu begnügen, den Sie aus eigenen Einkünften erreichen können.

Wann habe ich Anspruch auf Ausbildungsunterhalt?

Haben Sie im Hinblick auf Ihre Heirat oder während Ihrer Ehe eine Ausbildung unterbrochen oder auf eine Ausbildung verzichtet, haben Sie nach der Scheidung Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Voraussetzung für eine aufzunehmende Ausbildung ist, dass:

  • Sie reale Chancen haben, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen,
  • Ihre Ausbildung im Zusammenhang mit der früheren Ausbildung steht
  • und Sie das Ziel verfolgen, nach Abschluss der Ausbildung eigenes Geld zu verdienen.

Tipp

Nehmen Sie die Ausbildung erst einige Jahre nach der Trennung oder Scheidung auf, braucht Ihr Ex-Partner diese nicht mehr zu finanzieren. Es besteht dann nämlich kein direkter Zusammenhang zur Trennung oder Scheidung. Insoweit ist es ratsam, dass Sie Ihre Ausbildung unmittelbar und sobald als möglich nach Ihrer Trennung und spätestens nach Ihrer Scheidung beginnen.

Was ist der Billigkeitsunterhalt?

Sie haben in Ausnahmefällen Anspruch auf Billigkeitsunterhalt, wenn alle anderen Unterhaltstatbestände nicht infrage kommen und es ungerecht (das Gesetz spricht von „unbillig“) wäre, Ihnen jeglichen Unterhaltsanspruch zu versagen.

Tipp

Die Praxis gewährt den Aufstockungsunterhalt eigentlich nur bei der Pflege schwerstkranker Angehöriger oder bei der Erziehung behinderter Kinder. Im Übrigen ist der zur Begründung des Anspruchs im Gesetz verwendete Begriff „unbillig“ inhaltlich schwer zu erfassen, so dass der Anspruch tatsächlich nur in nachweisbaren Ausnahmefällen überhaupt in Betracht kommt.

Inwieweit werden eigene Einkünfte auf den nachehelichen Unterhalt angerechnet?

Verdienen Sie eigenes Geld, wird Ihr Verdienst auf jeglichen Unterhalt angerechnet. Sie sind dann nicht mehr unterhaltsbedürftig und haben allenfalls noch Anspruch auf Aufstockungsunterhalt.

Tipp

Soweit Sie ein Kleinkind betreuen, wegen Krankheit oder Alters eigentlich arbeitsunfähig sind, sich aber dennoch engagieren und eigenes Geld verdienen, beziehen Sie „Einkünfte aus einer nicht gebotenen Tätigkeit“. Diese Einkünfte werden auf Ihren Unterhaltsanspruch nur teilweise angerechnet (§ 1577 Abs. II BGB).

Was ist, wenn mein Exgatte erneut Vater eines Kindes wird?

Setzt Ihr Exgatten nach Ihrer Scheidung ein Kind in die Welt, hat das Kind vorrangig Anspruch auf Kindesunterhalt. Ihr Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt steht im Rang hinter dem Kindesunterhalt. Ihr Exgatte muss den Kindesunterhalt also vorrangig bedienen. Nur wenn ihm noch Liquidität verbleibt, kann er Ihren Unterhaltsanspruch erfüllen. Im ungünstigsten Fall erhalten Sie nichts mehr.

Was ist, wenn mein Ex-Ehepartner nach unserer Scheidung erneut heiratet?

Ihr gesetzlich begründeter Unterhaltsanspruch erlischt nicht, wenn Ihr Ex-Partner neu heiratet. Vielmehr ist Ihr Ex-Partner in einer doppelten Verantwortung. Er bleibt Ihnen unterhaltspflichtig und muss zudem zum Familienunterhalt in der neuen Ehe beitragen.

Tipp

Betreuen Sie nach Ihrer Scheidung ein gemeinsames Kind oder waren Sie länger als 15 Jahre verheiratet, haben Sie unterhaltsrechtlich Vorrang vor dem neuen Ehepartner. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass Ihr Ex-Partner erneut nur heiratet, um sich seiner Unterhaltspflicht für seinen Ex-Partner zu entledigen.

Wie erfahre ich, was mein Ex-Ehepartner verdient?

Sie können Ihren Unterhaltsanspruch nur beziffern, wenn Sie wissen, was Ihr Ex-Ehepartner verdient und welche Vermögenswerte er besitzt. Um sich die notwendigen Kenntnisse zu verschaffen, bestimmt das Gesetz einen Auskunftsanspruch (§ 1605 BGB). Danach ist der Ex-Ehepartner verpflichtet, seine letzten Einkommensteuerbescheide in Verbindung mit der Einkommensteuererklärung vorzulegen

Verweigert Ihr Ex-Partner die Auskunft, sind Sie gezwungen, den Anspruch auf Auskunft gerichtlich geltend zu machen. In begründeten Fällen kann das Gericht dann ausdrücklich anordnen, dass Ihr Ex-Partner Auskunft über seine Einkünfte, sein Vermögen und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilt sowie diejenigen Belege vorlegt, die für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung sind. Ihr Ex-Ehepartner kann die Vorlage der Steuererklärung nur verweigern, wenn er ein schutzwürdiges Interesse plausibel darlegt (OLG Brandenburg 10 WF 7/15).

Tipp

Fordern Sie Unterhalt, sind auch Sie verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft über Ihre Einnahmensituation zu erteilen. Verschweigen Sie Erwerbseinkünfte (z.B. aus einem Mini Job), riskieren Sie den vollständigen Verlust Ihres Unterhaltsanspruchs (OLG Oldenburg 3 UF 92/17).

Fazit

Ihre Scheidung begründet eine hohe Eigenverantwortung für sich selbst. Fordern Sie dennoch Unterhalt, ist Ihnen Ihr Ex-Partner auch nach der Scheidung zur Solidarität verpflichtet. Sie sollten eventuelle Ansprüche jedoch nicht überstrapazieren. Zielführend erweist sich oft, dass sich die Ehepartner auf eine zeitlich oder in der Höhe begrenzte Unterhaltspflicht einigen und darauf verzichten, mehr zu fordern, als einem zusteht oder offensichtlich begründete Ansprüche pauschal abzulehnen.

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Artikel-Inhalt

  1. Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?
  2. Was ist das Charakteristische am nachehelichen Unterhalt?
  3. Was ist, wenn ich nach der Scheidung wieder heirate?
  4. Welche sieben Unterhaltstatbestände kennt das Gesetz?
  5. Inwieweit werden eigene Einkünfte auf den nachehelichen Unterhalt angerechnet?
  6. Was ist, wenn mein Exgatte erneut Vater eines Kindes wird?
  7. Was ist, wenn mein Ex-Ehepartner nach unserer Scheidung erneut heiratet?
  8. Wie erfahre ich, was mein Ex-Ehepartner verdient?
  9. Fazit

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