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Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich wie viel Kindesunterhalt?

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich wie viel Kindesunterhalt? Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich wie viel Kindesunterhalt?
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Kinder sind Zukunft. Um deren Zukunft zu gestalten, braucht es Geld. Sind Sie Mutter oder Vater eines Kindes und betreuen das Kind in Ihrem Haushalt, haben Sie gegen den anderen Elternteil Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe richtet sich vornehmlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Wir erklären Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihr Kind wie viel Kindesunterhalt erhalten.

  • Minderjährige und privilegierte Kinder bis zum 21. Lebensjahr haben Anspruch auf Kindesunterhalt. Ältere Kinder haben unabhängig vom Alter einen Anspruch, wenn sie aus eigenem Verschulden bedürftig sind.
  • Der Kindesunterhalt bemisst sich nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle stellt auf das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes ab.
  • Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils sichert dessen Lebensgrundlage. In Mangelfällen ist der Kindesunterhalt vorrangig vor anderen Unterhaltspflichten zu bedienen.
  • Über den Kindesunterhalt hinaus hat das Kind in besonderen Lebenssituationen Anspruch auf Sonderbedarf oder Mehrbedarf.
  • Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Kindesunterhalt, können Sie für das Kind einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
  • Eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht führt in der Praxis eher selten zum Erfolg, kann die Motivation auf die Zahlungsmoral aber zumindest erhöhen.

Welcher Elternteil bekommt den Kindesunterhalt?

Nach Ihrer Trennung oder Scheidung besteht das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind fort. Steht der Kindesunterhalt zur Debatte, vertritt derjenige Elternteil das Kind, in dessen Obhut sich das Kind befindet (§ 1626 Abs. II BGB). Das Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, der es vorwiegend versorgt und betreut und dessen elementare Lebensbedürfnisse sicherstellt.

Tipp

Der nicht betreuende Elternteil kann also nicht geltend machen, er zahle keinen Kindesunterhalt, weil er für das Kind aufgrund seines Sorgerechts keinen Kindesunterhalt geltend machen will. Da sich das Kind nicht in seiner Obhut befindet, ist er in Bezug auf den Kindesunterhalt nicht vertretungsberechtigt und kann nicht für das Kind sprechen.

Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe für einen Unterhaltsprozess?

Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt für das Kind verweigern, können Sie den Unterhalt einklagen. Haben Sie kein Geld für ein Gerichtsverfahren, sollten Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dabei wird auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgestellt, nicht auf diejenigen des Kindes. Dann übernimmt der Staat die Gebühren für Gericht und Anwalt.

Tipp

Sie machen den Anspruch auf Kindesunterhalt im eigenen Namen geltend, allerdings nur solange, wie Sie getrennt leben oder eine Ehesache zwischen Ihnen bei Gericht anhängig ist (z.B. Ihre Scheidung). Der Gesetzgeber will damit eine Konfliktsituation für das Kind vermeiden. Nach Rechtskraft der Scheidung kann ein eventuell bei Gericht anhängiger Unterhaltsprozess dann im Namen des Kindes unter Zustimmung der Verfahrensbeteiligten fortgeführt werden.

Welche Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt?

Ihr Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt:

  • solange es minderjährig ist und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat,
  • bis zum 21. Lebensjahr, wenn es in Ihrem Haushalt wohnt und sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet („privilegiertes Kind“),
  • zeitlebens, wenn es bedürftig und ohne eigenes Verschulden außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (z.B. behindertes Kind).

Wie bestimmt die Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt?

Die Familiengerichte berechnen im Streitfall den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle wird regelmäßig den Lebenshaltungskosten angepasst. Die Tabelle enthält zehn Einkommensstufen 1 – 10, in die der unterhaltspflichtige Elternteil nach Maßgabe seines bereinigten Nettoeinkommens eingestuft wird. Die Einkommensstufe 1 endet bei 1.900 EUR. In der Einkommensstufe 10 endet der Unterhaltsanspruch bei einem Nettoeinkommen von 5.100 EUR. Das Kind hat keinen Anspruch auf Teilhabe am Luxusleben des betreffenden Elternteils. In Abhängigkeit vom Alter des Kindes ergibt sich der genaue Betrag des Kindesunterhalts. Beziehen Sie das Kindergeld für Ihr Kind, ist der Betrag des Kindesunterhalts um die Hälfte des Kindergeldbetrages zu reduzieren.

Tipp

Die Düsseldorfer Tabelle ist für zwei unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt (z.B. zwei minderjährige Kinder, Mutter mit Kind). Gibt es mehr oder weniger als zwei unterhaltsberechtigte Personen, wird der unterhaltspflichtige Elternteil in eine niedrigere oder höhere Einkommensstufe eingestuft. Ist also nur ein Kind zu versorgen, erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Einkommensstufe. Sind drei Kinder zu versorgen, erfolgt die Einstufung eine Einkommensstufe niedriger.

Wie stelle ich das bereinigte Nettoeinkommen fest?

Der unterhaltspflichtige Elternteil ist verpflichtet, Ihnen als dem vertretungsberechtigten Elternteil des Kindes Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Ausgehend von seinem Bruttoeinkommen errechnet sich das sogenannte bereinigte, unterhaltsrelevante Nettoeinkommen. Dieses ergibt sich im Regelfall daraus, dass der unterhaltspflichtige Elternteil sein Bruttoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auch noch um berufsbedingte Aufwendungen und eventuell ehebedingte Verpflichtungen verringern darf.

Tipp

Dieses unterhaltsrelevante Einkommen ist nicht mit dem Nettoeinkommen in der Gehaltsabrechnung oder dem zu versteuernden Einkommen gleichzusetzen.

Was ist und wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der unterhaltspflichtige Elternteil hat Anspruch auf einen Selbstbehalt, der seinen eigenen Lebensunterhalt abdeckt. Der Selbstbehalt beträgt gegenüber minderjährigen Kindern sowie volljährigen, im Haushalt eines Elternteils lebenden und sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindlichen Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (privilegierte Kinder):

  • 880 EUR/Monat bei nicht erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Elternteilen,
  • 1.080 EUR/Monat bei erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Elternteilen
  • 1.300 EUR gegenüber allen anderen volljährigen Kindern.

Inwieweit werden Einkünfte des Kindes auf den Kindesunterhalt angerechnet?

Ihr minderjähriges Kind ist nicht verpflichtet, eigenes Geld zu verdienen. Dies gilt zumindest insoweit, als das Kind noch schulpflichtig ist. Bemüht es sich jedoch nach dem Schulabschluss nicht um einen Ausbildungsplatz oder ein Studium, muss sich das minderjährige Kind sogenannte theoretisch erzielbare (fiktive) Einkünfte anrechnen lassen, die allerdings im Hinblick auf den Kindesunterhalt nur zur Hälfte angerechnet werden. Grund ist, dass der Barkindesunterhalt und der Betreuungsunterhalt des anderen Elternteils gleichwertig sind und damit auch fiktive Einkünfte den Unterhaltsanspruch nicht vollständig hinfällig machen können.

Tipp

Verdient ein schulpflichtiges minderjähriges Kind zur Aufbesserung seines Taschengeldes eigenes Geld, kommt eine Anrechnung auf den Kindesunterhalt nicht in Betracht. Soweit das Kind eigenes Vermögen besitzt, braucht es lediglich die Zinseinkünfte aus dem Vermögen, nicht jedoch das Vermögen selbst für den Lebensunterhalt zu verwenden.

Bezieht das Kind eine Ausbildungsvergütung, ist diese nach einem pauschalen Abzug von 100 EUR auf den Kindesunterhalt anzurechnen.

Wann besteht Anspruch auf Sonderbedarf?

Sonderbedarf ist ein unregelmäßig auftretender, nicht auf Dauer bestehender und nicht vorhersehbarer Bedarf in Ausnahmesituationen, für den Sie keine Rücklagen bilden konnten. Je kleiner Ihr eigenes Einkommen und der Unterhaltsbetrag für das Kind sind, desto eher kommt ein Anspruch auf Sonderbedarf in Betracht. Haben Sie wenig Geld zur Verfügung, ist eine Rücklagenbildung meist ausgeschlossen.

Beispiele für Sonderbedarf

  • Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung
  • Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs
  • Nicht vorhersehbare Krankheitskosten
  • Von der Krankenkasse nicht übernommene Kosten für eine stationäre Behandlung

Nicht als Sonderbedarf in Betracht kommen Kosten für Schulbücher, Urlaub, Konfirmation, Kommunion oder Nachhilfestunden.

Wann besteht Anspruch auf Mehrbedarf?

Mehrbedarf ist ein während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallender Bedarf, der die üblichen Kosten übersteigt und deshalb in den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst ist. Der Mehrbedarf wirkt bedarfserhöhend, wenn der Kostenaufwand sachlich begründet ist, hierfür triftige Gründe vorliegen und die Mehrkosten dem unterhaltspflichtigen Elternteil wirtschaftlich zumutbar sind.

Beispiele für Mehrbedarf

  • Nachhilfeunterricht
  • Krankheitsbedingte Mehrkosten für ein behindertes Kind
  • Studiengebühren
  • Kostenaufwand für eine Privatschule

Tipp

Nicht als Mehrbedarf gelten die Kosten einer Tagesmutter für die Betreuung des Kindes, wenn der Elternteil berufstätig ist oder die Betreuung des Kindes allein infolge der Berufstätigkeit erforderlich wird. Eine Ausnahme besteht allenfalls dann, wenn die Fremdbetreuung pädagogisch veranlasst ist (BGH XII ZR 55/17).

Der Regelunterhalt der Düsseldorfer Tabelle umfasst nur die Kosten für einen Halbtagskindergartenplatz. Die Mehrausgaben für einen Ganztagesplatz können Mehrbedarf darstellen, die allerdings von beiden Elternteilen anteilig nach den Einkommensverhältnissen zu übernehmen sind (BGHXII ZR 150/05).

Ist der Kindesunterhalt gegenüber dem Ehegattenunterhalt vorrangig?

Das Gesetz bestimmt unmissverständlich, dass Ihr Kind vorrangig Anspruch auf den Kindesunterhalt hat und Ihr eventuell bestehender Anspruch auf Ehegattenunterhalt nachrangig ist (§ 1609 BGB). Dies gilt vor allem auch dann, wenn Ihr Ex-Ehepartner neu geheiratet hat und seinem neuen Lebenspartner gegenüber zum Familienunterhalt verpflichtet ist. Soweit Ihr Ex-Ehepartner mit dem neuen Lebensgefährten ein weiteres Kind ernähren muss, sind die Ansprüche aller Kinder auf Kindesunterhalt gleichrangig zu bedienen.

Was sind Mangelfälle?

Muss der unterhaltspflichtige Elternteil mehrere Unterhaltspflichten erfüllen, reicht sein Einkommen möglicherweise nicht aus, um alles abzudecken. Dann muss er vorrangig den Kindesunterhalt bedienen, aber auch nur insoweit, als sein verfügbares Einkommen über dem jeweiligen Selbstbehalt liegt. Gleichrangig unterhaltsberechtigte Kinder sind gegebenenfalls anteilmäßig zu bedienen.

Wann habe ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Kindesunterhalt, haben Sie für Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie erhalten Unterhaltsvorschuss für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Leistungsdauer ist nicht mehr begrenzt. Sie beantragen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Das Jugendamt wird den unterhaltspflichtigen Elternteil in Regress nehmen.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder (Stand 1.1.2019)

  • bis zum 6. Lebensjahr 160 EUR,
  • bis zum 12. Lebensjahr 212 EUR,
  • bis zum 18. Lebensjahr 282 EUR.

Tipp

Als Mutter des Kindes sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbar zu tun, um die Unterhaltsvorschussbehörde in die Lage zu versetzen, den Kindesvater in Regress zu nehmen. Sind Sie schwanger und kennen den Vater nicht, müssen Sie umgehend Maßnahmen ergreifen, um dessen Identität festzustellen (OVG Rheinland-Pfalz Az. 7 A 10300/18). Sollte das Kind durch eine künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines anonymen Dritten gezeugt worden sein, haben Sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (VGH Baden-Württemberg Az. 12 S 2935/11).

Wie lange hat das volljährige Kind Anspruch auf Kindesunterhalt?

Sie müssen Ihrem volljährigen Kind Unterhalt zahlen, bis es die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Der Unterhaltsanspruch endet also nicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Wichtig sind folgende Aspekte:

  • Verdient das volljährige Kind neben der Schule oder dem Studium eigenes Geld, wird es auf den Unterhalt angerechnet. Als Einkommen zählen auch BAföG und Stipendien.
  • Wohnt das Kind nicht mehr bei den Eltern, kann es 735 EUR Kindesunterhalt beanspruchen. Der Betrag ist von beiden Elternteilen im Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens aufzubringen.
  • Eine Zweitausbildung brauchen Sie nur zu finanzieren, wenn ein Studium in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Lehre steht und das Kind das Studium kurz nach Ende der Erstausbildung beginnt. Beispiel: Nach der Lehre als Bauzeichner studiert Ihr Kind Architektur. Ein Masterstudium nach Abschluss eines Bachelorstudiums ist regelmäßig zu finanzieren. Für eine Promotion brauchen Sie jedoch keinen Unterhalt mehr zu zahlen.

Ist die Unterhaltspflichtverletzung strafbar?

Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil vorsätzlich seiner Unterhaltspflicht nicht nach, kann er sich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar machen (§ 170 StGB). Voraussetzung ist, dass der Lebensbedarf des Kindes gefährdet ist. Die Justiz stellt viele Strafverfahren ein, soweit der unterhaltspflichtige Elternteil offensichtlich zahlungsunfähig ist und die eigene Existenz kaum gewährleisten kann. Vielfach werden Strafverfahren auch eingestellt, wenn der Elternteil sich bereit erklärt, die Unterhaltsrückstände in einer vorgegebenen Frist zu bezahlen.

Tipp

Es ist immer ein zweischneidiges Schwert, einen zahlungsunwilligen Elternteil wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzuzeigen. Wird er zu einer Geldstrafe verurteilt, ist seine Liquidität noch mehr eingeschränkt. Die Wahrscheinlichkeit, dass er dann Unterhalt zahlen kann, sinkt. Eine eher unwahrscheinliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe dürfte zudem die Chancen am Arbeitsmarkt einschränken. Andererseits kann eine Strafanzeige durchaus den Druck auf die Zahlungsmoral erhöhen und den Unterhaltsschuldner motivieren, ordentlich oder mehr zu arbeiten.

Fazit

Das Thema Kindesunterhalt hat ungemein viele Facetten. Zentraler Aspekt dabei ist, dass vor allem das minderjährige Kind Anspruch darauf hat, finanziell so gut versorgt zu werden, dass es sich zu einem verantwortungsvollen Mitglied der Gesellschaft entwickeln kann. Als unterhaltspflichtiger Elternteil sollten Sie sich dieser Verantwortung bewusst sein.

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  1. Welcher Elternteil bekommt den Kindesunterhalt?
  2. Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe für einen Unterhaltsprozess?
  3. Welche Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt?
  4. Wie bestimmt die Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt?
  5. Wie stelle ich das bereinigte Nettoeinkommen fest?
  6. Was ist und wie hoch ist der Selbstbehalt?
  7. Inwieweit werden Einkünfte des Kindes auf den Kindesunterhalt angerechnet?
  8. Wann besteht Anspruch auf Sonderbedarf?
  9. Wann besteht Anspruch auf Mehrbedarf?
  10. Ist der Kindesunterhalt gegenüber dem Ehegattenunterhalt vorrangig?
  11. Was sind Mangelfälle?
  12. Wann habe ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
  13. Wie lange hat das volljährige Kind Anspruch auf Kindesunterhalt?
  14. Ist die Unterhaltspflichtverletzung strafbar?
  15. Fazit

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