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Scheidungskosten berechnen

Scheidungskosten berechnen Scheidungskosten berechnen
Empfehlung der Redaktion: Scheidung.de Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der auch oft als Gegenstandswert bezeichnet wird. Er errechnet sich aus Ihrem Nettoeinkommen und dem Ihres Ehepartners. Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einvernehmlich scheiden lassen, kann der Verfahrenswert um bis zu 30 % gesenkt werden und Sie benötigen auch nur einen Rechtsanwalt.

Die Scheidungskosten

Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus den Rechtsanwaltsgebühren, den Gerichtsgebühren und Ihren persönlichen Unkosten.

Sowohl die Kosten für den Rechtsanwalt als auch die Gerichtskosten hängen maßgeblich mit dem sogenannten Verfahrenswert zusammen. Dieser Gegenstandswert richtet sich nach Ihrem Einkommen und dem Ihres Ehepartners, sodass die Scheidungskosten nicht immer gleich hoch sind, sondern es gilt, je höher der Gegenstandswert, desto teurer die Scheidung.

Zusätzlich kommt es natürlich auch noch auf die Umstände Ihrer Scheidung an. So kann eine unkomplizierte, einvernehmliche Online-Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt trotz eines höheren Verfahrenswerts immer noch bedeutend günstiger sein als eine langwierige, komplizierte Scheidung mit viel Streit, deren Gegenstandswert deutlich niedriger liegt.

Die Scheidungskosten lassen sich daher nicht 1:1 vergleichen, da es immer auf die individuellen Umstände ankommt.

Sie sollten daher auch nie den Preis, den ein anderer für seine Scheidung bezahlt hat, als Entscheidungsgrundlage für einen bestimmten Anwalt nehmen, sondern sich lieber von dem Rechtsanwalt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, der auf die eigene Situation passt.

Der Verfahrenswert

Ganz maßgeblich für die Kosten Ihrer Scheidung ist der sogenannte Verfahrenswert oder Gegenstandswert.

Er wird aus dem anrechnungsfähigen Nettoeinkommen beider Ehepartner errechnet.

Beispiel

Verdient der Ehemann 3.000€ netto im Monat und die Ehefrau 2.000€ netto, ergibt sich daraus ein gemeinsames Nettoeinkommen in Höhe von 5.000€. Multipliziert mit drei erhält man 15.000€. Ausgehend davon, dass jeder Ehepartner ein Rentenanwartschaftsrecht hat, wird für den Versorgungsausgleich 20% von dem dreimonatigen Gesamtnettoeinkommen angesetzt (für jedes weitere Rentenanrecht kommt pauschal 10% hinzu), also 3.000€.

Damit ergibt sich ein Verfahrenswert von 18.000€.

Allerdings können Sie den Versorgungsausgleich notariell ausschließen. In diesem Fall wird der Versorgungsausgleich pauschal in Höhe von 1.000€ zu dem Gesamtnettoeinkommen vom Gericht addiert.

Für einen guten Rechtsanwalt gibt es darüber hinaus viele Möglichkeiten, den Verfahrenswert über das anrechnungsfähige Nettoeinkommen zu senken. So können gewisse Kosten wie Unterhaltszahlungen an Kinder oder Raten aus Schuldentilgungen auf Ihr Nettoeinkommen angerechnet werden und es dadurch senken, wodurch natürlich auch der gesamte Gegenstandswert gesenkt wird.

Vermögensanrechnung

Auch Ihr Vermögen kann auf den Verfahrenswert angerechnet werden, was in der Praxis jedoch selten passiert. Sollte das Gericht ausnahmsweise Ihr Vermögen mit in den Gesamtverfahrenswert einbeziehen, werden 5 % Ihres gemeinsamen Vermögens auf den Verfahrenswert addiert und erhöhen ihn dadurch. Sowohl für die Ehepartner als auch für Kinder gelten jedoch Freibeträge, die die Höhe des Vermögens entscheidend senken. So hat jeder Ehepartner einen nicht-anrechnungsfähigen Freibetrag in Höhe von etwa 10.000 bis 15.000€ und für jedes Kind kommen noch einmal etwa 5.000 bis 7.500€ hinzu. Werden alle Freibeträge ausgeschöpft und auch alle Verbindlichkeiten von dem Vermögen abgezogen, kann der Gegenstandswert noch einmal erheblich vermindert werden.

Senken des Verfahrenswerts um bis zu 30 %

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Gericht auf Antrag des Rechtsanwalts den Verfahrenswert um 25 bis 30% senken.

Diese Senkung geschieht jedoch nicht von allein, sondern sie muss ausdrücklich vom Rechtsanwalt beantragt werden.

Sie sollten Ihren Rechtsanwalt daher auf jeden Fall auf diese Möglichkeit ansprechen und ein guter Scheidungsanwalt, der das Wohl seines Mandanten im Auge hat, wird diesen Antrag immer stellen, wenn es rechtlich zulässig ist, um die Scheidungskosten zu senken.

Tipp

Da das Honorar des Rechtsanwalts von dem Gegenstandswert abhängig ist, ist ein hoher Verfahrenswert für den Anwalt natürlich erst einmal besser, denn er verdient bei gleicher Leistung mehr Geld. Ein guter Rechtsanwalt wird jedoch bei einer Online-Scheidung alles tun, um die Scheidungskosten für seinen Mandanten so gering wie möglich zu halten.

Rechtsanwaltsgebühren

Die Gebühren für den Rechtsanwalt werden im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Das bedeutet, dass ein Rechtsanwalt sich an die dort festgelegten Gebührensätze halten muss und sie nicht durch Sonderangebote oder Rabatte unterschreiten darf.

Je nach Höhe des Verfahrenswerts sind die Gebühren für die einzelnen Leistungen vor Gericht gestaffelt, so dass der Anwalt für ein und dieselbe Leistung umso mehr verdient, je höher der Gegenstandswert der zu verhandelnden Sache ist.

Hier gibt es von Anwalt zu Anwalt deutliche Unterschiede in der Berechnung, so dass sich ein Preisvergleich durchaus lohnt. Außerdem kommt es bei den Kosten für den Rechtsanwalt natürlich immer darauf an, welche Leistungen der Anwalt erbringen muss. Eine einvernehmliche Scheidung oder eine Scheidung bei der es nur sehr wenige streitige Punkte gibt, ist günstiger als eine Scheidung, bei der noch zwei gesonderte Verfahren bezüglich des Unterhalts und des Sorgerechts geführt werden müssen, weil sich die Parteien nicht einigen können.

Tipp

Wenn Sie einen Anwalt oder mehrere Anwälte in der engeren Auswahl für eine Online-Scheidung haben, sollten Sie sich nicht scheuen, nach einem Kostenvoranschlag zu fragen. Viele Anwälte haben bereits auf ihrer Webseite einen Kostenvergleichsrechner, in den man seine Daten und Zahlen eingeben kann und so einen groben Überblick bekommt, was die Scheidung kosten wird. Unbedingt sollten Sie sich auch erkundigen, ob auf die errechneten Scheidungskosten noch andere Zahlungen wie beispielsweise Reisekosten, Spesen oder Abwesenheitsgeld aufgeschlagen werden.

Gerichtsgebühren

Auch die Gerichtskosten richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt. Die Gerichtsgebühr ist von jedem Ehepartner gesondert zu zahlen und liegt bei einer Scheidung mit einem Verfahrenswert von etwa 15.000€ bei knapp 300€ pro Ehegatte.

Auch hier ist es, wie auch bei den Rechtsanwaltsgebühren, für Sie wichtig, den Gegenstandswert möglichst niedrig zu halten, um wenig an Gerichtsgebühren zahlen zu müssen.

Eigene Unkosten

Zu den Kosten für den Rechtsanwalt und den Gerichtskosten kommen bei einer Scheidung natürlich auch immer noch Ihre persönlichen Unkosten hinzu.

Haben Sie beispielsweise einen Anwalt in einer 100 km entfernten Großstadt beauftragt, so werden Sie im Laufe der Scheidung einiges an Geld für Fahrtkosten, Parkgebühren und andere Unkosten aufbringen müssen.

Einfacher geht es da mit der Online-Scheidung, die Ihre persönlichen Unkosten gegen Null hält, da Sie keinerlei Fahrtkosten haben und nicht einmal Portokosten für den Austausch von Dokumenten anfallen.

Besonders wenn man sich im Ausland befindet oder einen Anwalt beauftragt hat, der relativ weit vom eigenen Wohnort entfernt seine Kanzlei betreibt, kann bei einer etwas aufwändigeren Scheidung schon eine nicht unerhebliche Summe dadurch zusammenkommen, dass man den Anwalt in seiner Kanzlei aufsuchen muss.

So können Sie bei der Scheidung Geld sparen

Die Online-Scheidung spart am allermeisten Geld, wenn Sie diese einvernehmlich angehen und sich bereits im Vorfeld in allen wichtigen Fragen außergerichtlich geeinigt haben. In diesen Fällen muss nur der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt beauftragen.

Da keinerlei weitere Anträge gestellt werden müssen, braucht der andere Ehepartner keinen Anwalt und die Eheleute können sich die Kosten für einen Anwalt teilen.

Auch wenn Ihre Scheidung nicht ganz so einvernehmlich verläuft und zwei Anwälte beschäftigt werden müssen, lohnt es sich, möglichst viele Fragen außergerichtlich zu klären und sich mit dem Partner gütlich zu einigen. Je mehr vor Gericht gestritten wird, desto teurer wird die Scheidung und am Ende verlieren beide Parteien viel Geld.

Der zweite Weg, bei einer Scheidung viel Geld einzusparen, ist wie bereits erläutert, das Senken des Gegenstandswerts. Ein guter und erfahrener Rechtsanwalt wird bei der Online-Scheidung immer darauf achten, alle möglichen Freibeträge auszuschöpfen, alle anrechenbaren Ausgaben auf das Nettoeinkommen anzurechnen und bei einer einvernehmlichen Scheidung wird er immer einen Antrag auf Senkung des Verfahrenswerts stellen.

Tipp

Werden vom Anwalt wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Verfahrenswert zu senken, kann das durchaus mehrere Hundert Euro an Scheidungskosten einsparen. Sie sollten sich daher nie scheuen, den Anwalt gezielt darauf anzusprechen und sich erklären zu lassen, was er alles tut, um den Gegenstandswert zu senken. Am besten lassen Sie sich sein Vorgehen in dieser Hinsicht schon erklären, bevor man ihn beauftragt, denn so können Sie gut zwischen verschiedenen Anwälten unterscheiden und wirklich den Anwalt finden, der den Verfahrenswert am geringsten hält.

Nützliche Links

Artikel-Inhalt

  1. Die Scheidungskosten
  2. Der Verfahrenswert
  3. Vermögensanrechnung
  4. Senken des Verfahrenswerts um bis zu 30 %
  5. Rechtsanwaltsgebühren
  6. Gerichtsgebühren
  7. Eigene Unkosten
  8. So können Sie bei der Scheidung Geld sparen

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