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Online-Scheidung Anbieter – Wie den besten auswählen?

Online-Scheidung Anbieter – Wie den besten auswählen? Online-Scheidung Anbieter – Wie den besten auswählen?
Empfehlung der Redaktion: Scheidung.de Auch Rechtsanwälte gehen mit der Zeit. Sie bieten seit einiger Zeit die Online-Scheidung an. Wenn Sie verheiratet sind und nun Ihre Scheidung anstreben, werden Sie im Internet eine Reihe von Online-Scheidung Anbieter finden. Da eine Scheidung auch für Sie wohl nicht gerade zu Ihren alltäglichen Erfahrungen zählen dürfte, erhebt sich die Frage, welcher Online-Scheidung Anbieter denn der Richtige ist und vor allem wie den Besten auswählen? Wir erlauben uns, Ihnen einige Ansätze aufzuzeigen und Ihnen die Entscheidung für den richtigen Online-Scheidung Anbieter zu erleichtern.

Online-Scheidung: Was ist der Unterschied?

Wer als Ehegatte die Scheidung oder als eingetragener Lebenspartner die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beim Familiengericht beantragen möchte, ruft herkömmlicherweise in einer Anwaltskanzlei an, lässt sich einen Termin zur persönlichen Besprechung mit einem Rechtsanwalt geben, sucht den Rechtsanwalt in seiner Kanzlei auf und beauftragt ihn, den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.

Bei der Online-Scheidung geht es einfacher. Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren und sich auch nicht unbedingt persönlich mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Es genügt, wenn Sie beispielsweise über ein seriöses Scheidungsportal auf dem dafür vorgesehenen Formular Ihren Scheidungsantrag stellen, den Antrag per Fax, E-Mail oder ganz normal mit der Post zusenden und der Scheidungsantrag dann über einen Anwalt bei dem örtlich für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Sie ersparen sich so den Zeitaufwand für den Termin in der Anwaltskanzlei und können den Scheidungsantrag in aller Ruhe dann ausfüllen, wenn Sie die Zeit und Muße dazu haben.

Online-Scheidung Anbieter: Worauf kommt es an?

Wir könnten es uns natürlich einfach machen und sagen: Der beste Online-Scheidung Anbieter ist derjenige, der Ihre Scheidung am schnellsten, kostengünstigsten und mit 100-prozentigem Erfolg herbeiführen wird. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wissen Sie aber meist erst dann, wenn der Familienrichter Ihre Scheidung ausgesprochen hat. Dann aber ist es eigentlich zu spät, da Sie Ihre Auswahl für einen bestimmten Online-Scheidung Anbieter ja bereits lange vorher getroffen haben. Es gibt dann nichts mehr zu korrigieren. Sie müssen die Konditionen akzeptieren, die Sie zuvor vereinbart haben.

Möchten Sie also den besten Online-Scheidung Anbieter vorher auswählen, bevor Sie einen bestimmten Rechtsanwalt mit Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen, müssen Sie ungefähr wissen, worauf es eigentlich ankommt. Es versteht sich, dass jeder Online-Scheidung Anbieter vorgibt, er sei der Beste. Das was gut und am besten ist, beurteilt sich aber nach den Details, unter denen ein Online-Scheidung Anbieter sein Angebot präsentiert. Und hier gibt es durchaus Unterschiede.

Worin unterscheiden sich Online-Scheidung Anbieter?

Um Angebote verschiedener Online-Scheidung Anbieter beurteilen zu können, brauchen Sie Kriterien, die einen Vergleich erlauben. Wir haben fünf Auswahlkriterien für Sie zusammengetragen. Beurteilen Sie danach selbst, was Ihnen wichtig erscheint und was von einem Online-Scheidung Anbieter erwarten.

Auswahlkriterium Nr. 1: Die einvernehmliche Scheidung sollte Ihr Ziel sein

Streitige Scheidungen sind kostenträchtig. Es sollte möglichst die einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Dafür gibt es handfeste Gründe. Sie sparen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung viel Geld. Rechtsanwälte sind traditionellerweise an hohen Gebühren interessiert. Je mehr Sie sich mit Ihrem Ehegatten gerade in einem Scheidungsverfahren streiten und je besser Sie finanziell gestellt sind, desto höher ist der Verdienst des Rechtsanwalts und je höher fallen auch die Gerichtsgebühren aus. Und vor allem ist es so, dass jeder Ehegatte einen eigenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen muss, wenn er die Scheidung streitig durchführen möchte. Vor dem Familiengericht besteht nämlich der sogenannte Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie selbst keine Anträge stellen und auch nicht selbst persönlich dort verhandeln können. Alles was Sie vortragen, müssen Sie über einen Rechtsanwalt vortragen lassen. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann Sie vor dem Familiengericht vertreten und Ihre Scheidung beantragen und herbeiführen. Wenn Sie sich also streitig scheiden lassen wollen, benötigen Sie zwei Rechtsanwälte und zahlen für zwei Rechtsanwälte Anwaltsgebühren.

Einvernehmliche Scheidungen sind kostengünstig. Ein guter Online-Scheidung Anbieter richtet sein Augenmerk auf ein einvernehmliches Scheidungsverfahren und möchten ein streitiges Scheidungsverfahren möglichst vermeiden. Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, benötigen Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt. Es genügt, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt und der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag vorbehaltlos zustimmt. Idealerweise brauchen Sie dann auch nur den Scheidungsantrag für die eigentliche Scheidung zu stellen, so dass das Familiengericht nur über die Scheidung beschließen muss.

Scheidungsfolgenvereinbarung vermeidet Streit. Soweit Sie auch Scheidungsfolgen geregelt wissen möchten, können Sie alles, was Sie im Zuge Ihrer Scheidung regeln wollen, in einer Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentieren. Scheidungsfolgesachen sind der Ehegattenunterhalt, die Zuweisung der bisherigen Wohnung, die Hausratsteilung, der Zugewinnausgleich oder das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kind. Ein guter Anwalt berät Sie, wie Sie dieses Ziel möglichst im Einvernehmen mit Ihrem Ehegatten tatsächlich auch erreichen. „Rosenkriege“ hinterlassen bekanntermaßen nur verbrannte Erde und haben bekanntlich schon manchen Ehegatten ruiniert.

Sie sollten eine solche Scheidungsvereinbarung notariell beurkunden oder im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht protokollieren lassen. Nur dann ist sie für beide Parteien rechtsverbindlich und verpflichtend. Sie brauchen sich wegen solcher Scheidungsfolgen also nicht unbedingt streitig vor dem Familiengericht auseinanderzusetzen. Das Familiengericht akzeptiert es, wenn Sie sich einvernehmlich über Ihre Scheidungsfolgen verständigt und in einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung die Interessen beider Ehegatten eine angemessene Berücksichtigung gefunden haben. Regeln Sie die Scheidungsfolgen einvernehmlich in einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung, sparen Sie ungemein viel Geld, das Sie andernfalls für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung für Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare investieren müssten.

Auswahlkriterium Nr. 2: Kostenloses Infomaterial

Gehen Sie herkömmlicherweise zu einem Rechtsanwalt, erhalten Sie die für das Scheidungsverfahren relevanten Informationen meist nur in mündlicher Ausführung im persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt.

Ein guter Online-Scheidung Anbieter stellt Ihnen ein umfangreiches Gratis-Infopaket mit wertvollen Tipps, Checklisten und Erklärung rund um das Thema Scheidung zur Verfügung. Darüber hinaus sollten Sie auch einen Gratis-Kostenvoranschlag jederzeit anfordern können, damit Sie wissen, was Ihre Scheidung kostet. Außerdem sollten Sie sich jederzeit an einen kompetenten Gesprächspartner wenden können, um alle relevanten Fragen klären zu können.

Auswahlkriterium Nr. 3: Gratis-Beratung-Hotline

Mit Ihrer Scheidung befinden Sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach in einer emotionalen Ausnahmesituation. Sie haben möglicherweise Fragen, auf die Sie schnell und unkompliziert eine Antwort erwarten. Soweit Sie sich herkömmlicherweise selbst um einen Rechtsanwalt bemüht haben, können Sie versuchen in der Kanzlei anzurufen und den Rechtsanwalt zu sprechen. Dies kann problematisch sein. Rechtsanwälte sind morgens meist bei Gericht und unterwegs und selten erreichbar. Nachmittags, wenn die Rechtsanwälte in ihrer Kanzlei sind, sind die Telefonleitungen oft durch eine Vielzahl von Anrufen belastet. Außerdem hat der Rechtsanwalt persönliche Besprechungstermine und kann Telefonate kaum entgegennehmen. Sie werden also aller Voraussicht nach drauf angewiesen sein, selbst wiederum einen persönlichen Besprechungstermin zu vereinbaren, um auf eine vielleicht ganz einfache Frage eine weiterführende Antwort zu erhalten.

Ein guter Online-Scheidung Anbieter bietet Ihnen den Service, dass Sie sich jederzeit kostenlos in allen Lebenslagen an ihn wenden können, um Ihre Fragen zu klären. Es sollte Ihnen eine Gratis-Beratung-Hotline zur Verfügung stehen

Auswahlkriterium Nr. 4: Zahlen Sie nur die Mindestgebühren für Ihr Scheidungsverfahren

Rechtsanwälte berechnen ihre Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert des Verfahrens. Das Gesetz gibt dabei Rahmengebühren vor. Jeder Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, innerhalb dieses Gebührenrahmens seine Gebühr festzusetzen. Es sollte so sein, dass nur die gesetzlichen Mindestgebühren berechnet werden und der potentiell mögliche Gebührenrahmen nicht zu Ihren Lasten ausschöpft wird. Außerdem beantragen Rechtsanwälte beim Familiengericht regelmäßig, nur die Mindestgegenstandswerte festzusetzen. Je geringer der Gegenstandswert, desto niedriger sind die Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare. Da Sie durch Ihre Scheidung ohnehin bereits finanziell belastet sein dürften, zählt für Sie natürlich jeder Euro. Jeder Euro, den Sie nicht für Ihr Scheidungsverfahren verwenden, können Sie in den Aufbau neuer persönlicher Perspektiven investieren.

Sie brauchen wegen der Gebühren auch nicht in Vorkasse zu treten. Sie zahlen die Gerichtsgebühren dann, wenn Ihr Scheidungsantrag bei Gericht vorliegt und das Gericht ein Aktenzeichen vergeben hat und die Kostenrechnung übersendet. Auch Ihr Anwalt schickt erst dann die Rechnung, wenn er Ihre Scheidung bei Gericht in die Wege geleitet hat. Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Dann übernimmt der Staat sämtliche Kosten. Allenfalls dann, wenn es Ihnen zuzumuten ist, zahlen Sie die bewilligte Verfahrenskostenhilfe in zumutbaren und Ihrer wirtschaftlichen Situation angepassten Raten an die Staatskasse zurück. Selten bietet sogar ein Scheidungsservice auch zinsfreie Ratenzahlung an.

Auswahlkriterium Nr. 5: Lesen Sie vorab alles Wichtige zur Scheidung

Scheidungsverfahren sind für den juristischen Laien nicht so ohne weiteres nachvollziehbar. Sie werden möglicherweise ein Interesse daran haben, sich bei einem Online-Scheidung Anbieter vielleicht auch bereits vorab über die Details des Scheidungsverfahrens zu informieren. Auf der Website eines Online-Scheidung Anbieters sollten Sie kostenlose Ratgeber und Checklisten, die Ihnen Auskunft beispielsweise zu Trennung, Scheidung, Scheidungsrecht, Unterhalt, Scheidungskosten und Scheidungsfolgenvereinbarung bieten, vorfinden. Sie sollten sich dort über alles informieren können, was für Ihre Scheidung relevant sein könnte und Sie irgendwie interessiert. Die Texte sind für den juristischen Laien verfasst und beinhalten Informationen und weiterführende Hinweise, die jeder versteht.

Möchten Sie also beispielsweise wissen, auf was es ankommt und auf was Sie achten müssen, wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen, finden Sie alle Informationen, auf die es bei einer Trennung ankommt. Sie können problemlos nachlesen, wie ein Scheidungsverfahren abläuft und unter welchen Voraussetzungen Ihre Ehe geschieden werden kann. Sie finden informative Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Sie Trennungsunterhalt für den Zeitraum Ihrer Trennung oder Ehegattenunterhalt für die Zeit nach Ihrer Scheidung beanspruchen oder aus umgekehrter Sicht derartige Ansprüche zurückweisen können.

Expertentipp:

Den besten Online-Scheidung Anbieter zu finden ist gar nicht so schwierig, wenn Sie die verschiedenen Anbieter anhand dieser Auswahlkriterien miteinander vergleichen. Investieren Sie ein wenig Zeit, damit Sie dafür ein problemloses Scheidungsverfahren haben und nicht enttäuscht werden.

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Artikel-Inhalt

  1. Online-Scheidung: Was ist der Unterschied?
  2. Online-Scheidung Anbieter: Worauf kommt es an?
  3. Worin unterscheiden sich Online-Scheidung Anbieter?

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