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Ist eine Online Scheidung kostenlos möglich?

Ist eine Online Scheidung kostenlos möglich? Ist eine Online Scheidung kostenlos möglich?
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Eine Scheidung ist eine kostenintensive Angelegenheit und viele Menschen, die sich scheiden lassen wollen, haben Angst vor den Kosten, die mit einer Scheidung auf sie zukommen. Sie hoffen daher auf eine kostengünstige oder gar kostenlose Lösung und fragen sich, ob es nicht möglich ist, sich im Internet kostenlos scheiden zu lassen. Die Antwort auf diese Frage ist leider ein klares Nein, doch trotzdem können Sie mit der Online Scheidung viel Zeit und Geld sparen.

Warum kostet eine Scheidung Geld?

Eine Ehe kann in Deutschland nur von einem Familienrichter geschieden werden. Dazu findet ein Ehescheidungsverfahren am Amtsgericht statt, bei dem in der Regel beide Ehepartner anwesend sein müssen.

Anders als bei anderen Verfahren, die an einem deutschen Amtsgericht geführt werden, herrscht bei einem Scheidungsverfahren ein sogenannter Anwaltszwang, das bedeutet, dass sich die Ehepartner zwingend von mindestens einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Grund dafür ist die Tatsache, dass eine Scheidung recht kompliziert ist und für beide Ehegatten im Hinblick auf ihr zukünftiges Leben weitreichende Folgen haben kann. Da geht es beispielsweise um Unterhaltszahlungen, um den Versorgungsausgleich und um den Güterstand zwischen den Eheleuten. Um sicherzustellen, dass beide Eheleute verstehen, was bei der Scheidung vereinbart und beschlossen wird, gelten im Scheidungsverfahren nur Rechtsanwälte als postulationsfähig, das bedeutet, nur ein Rechtsanwalt darf im Namen seines Mandanten im Scheidungsverfahren Anträge an das Gericht stellen.

Sind sich beide Eheleute im Vorfeld außergerichtlich einig geworden und gibt es keinerlei Streitigkeiten rund um die Ehescheidung, den Unterhalt, das Sorgerecht und andere wichtige Fragen, so reicht es aus, wenn der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt beauftragt. Ohne Rechtsanwalt ist es nicht möglich, sich scheiden zu lassen, da es bereits am Scheidungsantrag scheitern würde, da dieser nur von einem Anwalt eingereicht werden darf. Da bei einer einvernehmlichen Scheidung aber keine weiteren Anträge bei Gericht eingereicht werden müssen, ist es nicht notwendig, dass beide Ehegatten einen eigenen Rechtsanwalt beschäftigen. Anwaltlich vertreten wird daher bei der einvernehmlichen Scheidung nur der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, da er der einzige ist, der einen Antrag an das Gericht stellt.

Werden nun die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen, muss dieser natürlich auch bezahlt werden, so dass eine Scheidung schon allein deswegen niemals kostenlos sein kann. Aber nicht nur der Anwalt, auch das Gericht kostet Geld. Da sind zum einen die Kosten für die gerichtlichen Auslagen wie Schriftverkehr, Porto und eine Dokumentenpauschale, die von den Eheleuten getragen werden müssen. Hinzu kommen die Gerichtsgebühren, die sich ebenso wie die Kosten für den Rechtsanwalt aus dem Streitwert berechnen.

So werden die Kosten einer Scheidung berechnet

Wie bei anderen Gerichtsverfahren auch lautet der Grundsatz bei einer Scheidung, je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Das gilt sowohl für die Gerichtsgebühren als auch für die Kosten, die für den Rechtsanwalt zu zahlen sind. Aber was genau ist das eigentlich, der Streitwert? Der Streitwert, der im Familienrecht auch als Verfahrenswert bezeichnet wird, gibt den Wert des Streitgegenstands an. Diese Praxis stellt im Gegensatz zu einer starren Gebührenordnung sicher, dass die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht in einem proportionalen und fairen Verhältnis zu der verhandelten Sache stehen.

Aus diesem Grund wird bei einer Scheidung das anrechenbare Nettoeinkommen der beiden Ehepartner zugrunde gelegt und aus diesem errechnet sich der Streitwert. Dafür gibt es eine Formel, die zur Berechnung herangezogen wird. Sie lautet:

(Anrechnungsfähiges Nettoeinkommen Ehepartner 1 + anrechnungsfähiges Nettoeinkommen Ehepartner 2) x 3 + 1.200€ Pauschale für den Versorgungsausgleich

Beispiel

Sie verdienen 3.000 Netto im Monat, Ihre Ehefrau verdient 2.000€. Daraus ergibt sich ein gemeinsames Nettoeinkommen in Höhe von 5.000€. Dieses Einkommen wird mit dem Faktor drei multipliziert und es ergibt sich ein Wert von 15.000€. Zu diesem Betrag wird die Pauschale für den Versorgungsausgleich addiert, so dass sich ein Streitwert von 16.200€ ergibt.

Den Versorgungsausgleich können Sie gemeinsam mit Ihrer Ehefrau jedoch in einem Ehevertrag ausschließen und in dem Fall kommt er nicht zur Anrechnung. Mit verschiedenen Mitteln kann nun der Streitwert noch gesenkt werden, denn das Gesetz spricht von dem anrechenbaren Nettoeinkommen.

Von dem reinen Nettoeinkommen können demnach Unterhaltszahlungen für Kinder oder Raten aus Schuldentilgungen abgezogen werden. Ihr Rechtsanwalt wird Sie diesbezüglich eingehend beraten. Erhöhen kann sich der Streitwert durch gemeinsame Besitztümer wie beispielsweise Immobilien oder Vermögen, jedoch gibt es für jeden Ehegatten und für jedes Kind Freiträge.

Ein erfahrener Scheidungsanwalt wird den Streitwert immer sorgfältig berechnen und alle abzugsfähigen Posten mit einkalkulieren um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

Auf der Basis dieses Streitwerts berechnen sich nun die Gebühren für die Anwaltskosten und das Gericht. Die Scheidung eines hochrangigen Finanzmanagers wird somit teurer sein, als die Scheidung eines einfachen Angestellten, doch ganz ohne Kosten kommt bei einer Scheidung niemand davon. Weitere Kosten die hinzukommen können sind Spesen, Reisekosten oder Abwesenheitsgeld, das dem Rechtsanwalt zu zahlen ist, wenn er sich aufgrund eines auswärtigen Termins nicht in seiner Kanzlei aufhalten kann. Diese Kosten werden von den Anwälten oft unterschiedlich berechnet und es lohnt sich immer, im Vorfeld nachzufragen, wie der Anwalt diese Kosten abrechnet.

Was ist überhaupt eine Online Scheidung?

Ob Online Scheidung oder herkömmliche Scheidung, Kosten sind bei einer Scheidung nie zu vermeiden. So kostet natürlich auch die Online Scheidung Geld, denn auch dafür brauchen Sie einen Rechtsanwalt und auch wenn Sie sich für die Online Scheidung entscheiden, muss die Ehe vor einem Familienrichter geschieden werden und es fallen Gerichtskosten und -gebühren an. Die Online Scheidung bezeichnet in erster Linie die Art und Weise, wie Sie mit Ihrem Anwalt kommunizieren und es findet auch bei der Online Scheidung immer ein Scheidungsverfahren in einem Gerichtssaal statt, bei dem Sie in aller Regel anwesend sein müssen.

Im Gegensatz zu einer Scheidung im herkömmlichen Sinne haben Sie bei der Online Scheidung jedoch die Möglichkeit, den Scheidungsantrag bequem und zeitsparend von Zuhause aus direkt am Computer auszufüllen und an Ihren Anwalt zu senden. Auch alle anderen Unterlagen können per Computer ausgetauscht werden. Dazu stellt Ihnen der Rechtsanwalt eine sogenannte Webakte zur Verfügung, zu der Sie einen passwortgeschützten Zugang erhalten. Dort lädt er zeitnah alle wichtigen Schriftstücke hoch, so dass Sie diese direkt nach Eingang bei Ihrem Anwalt einsehen können. Auch Sie können Schriftstücke von Zuhause aus hochladen und in der Webakte speichern, um sie Ihrem Anwalt zugänglich zu machen. Das spart Zeit, Geld für Porto und viele Nerven.

Müssen Gespräche mit dem Rechtsanwalt geführt werden, finden diese entweder per Email oder per Telefon statt. Besuche in der Rechtsanwaltskanzlei gibt es bei der Online Scheidung üblicherweise nicht, es wird alles per Computer oder Telefon geregelt, ohne dass es zu einem persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant kommt. Meist treffen Anwalt und Mandant erst in dem Scheidungsverfahren am Amtsgericht aufeinander, manchmal kommt es aber auch überhaupt nicht zu einem persönlichen Treffen. Das ist dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei in weiterer Entfernung zu dem zuständigen Amtsgericht ansässig ist und sich daher im Scheidungsverfahren von einem vor Ort ansässigen Terminsvertreter vertreten lässt.

Diese Vorgehensweise ist generell üblich unter Rechtsanwälten und wird nicht nur bei der Online Scheidung praktiziert, sondern immer dann, wenn es finanziell günstiger und einfacher ist und eine Anwesenheit des Anwalts nicht zwingend erforderlich ist, sondern er sich gut von einem Kollegen vertreten lassen kann. Gerade bei Scheidungen, wenn es sich nicht um hochkomplizierte Rosenkriege handelt, ist es gar kein Problem und meist kostengünstiger für Sie, wenn sich der Anwalt von einem Terminsvertreter vertreten lässt.

So ist eine Online Scheidung kostenlos oder zumindest am kostengünstigsten möglich

Fazit zu "Ist eine Online Scheidung kostenlos möglich?"

  • Für eine Scheidung ist immer mindestens ein Rechtsanwalt notwendig und dessen Dienste in Anspruch zu nehmen, kostet Geld
  • Eine Ehe kann in Deutschland nur von einem Familienrichter im Rahmen eines Scheidungstermins geschieden werden. Dafür werden Gerichtsgebühren fällig, die die Ehepartner tragen müssen
  • Die Kosten für eine Scheidung berechnen sich in erster Linie aus dem Streitwert und dieser wird durch das Einkommen der Ehepartner bestimmt
  • Mit der Online Scheidung lässt sich Zeit und Geld sparen, doch eine kostenlose Scheidung ist nicht möglich
  • Die finanziell günstigste Art der Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung, bei der sich beide Ehepartner die Kosten für einen Rechtsanwalt teilen

Nützliche Links

Artikel-Inhalt

  1. Warum kostet eine Scheidung Geld?
  2. So werden die Kosten einer Scheidung berechnet
  3. Was ist überhaupt eine Online Scheidung?
  4. So ist eine Online Scheidung kostenlos oder zumindest am kostengünstigsten möglich
  5. Fazit zu "Ist eine Online Scheidung kostenlos möglich?"

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Scheidung Online, Kosten

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