Online Trennung lohnt sich
Wenn von der Online Trennung die Rede ist, ist damit nicht unbedingt gemeint, dass der Partner per SMS oder E-Mail dem anderen mitteilt, er sehe keine gemeinsame Zukunft und werde sich trennen. Wer Online Trennung googelt, meint eher, dass er die Scheidung ins Auge gefasst hat und sich informieren möchte, wann sich eine Online Trennung, sprich Scheidung, lohnt. In diesem Fall wird der Begriff der Trennung als Synonym für die Scheidung verwendet. Streng genommen sind natürlich beide Begriffe zu unterscheiden. Die Trennung vom Partner ist die Vorstufe zur Scheidung. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung beantragt werden. Um das Verfahren möglichst durchzuführen, bietet sich die Online Scheidung an. Sie ist ein lohnender Weg, der den üblichen Weg eines Scheidungsverfahrens erheblich abkürzen kann.
Das Internet erleichtert die Kommunikation bei Online Trennung
Das Internet hat vollkommen neue Möglichkeiten der Kommunikation eröffnet. Vieles von dem, was früher per Post erledigt wurde oder ein Vieraugengespräch erforderte, kann jetzt per E-Mail kommuniziert werden. Insoweit ist es naheliegend, auch das Scheidungsverfahren so weit als möglich online zu betreiben oder zumindest in die Wege zu leiten. Bei der Online Trennung und Scheidung übermittelt der scheidungswillige Mandant dem Rechtsanwalt, den er mit der Durchführung seiner Scheidung beauftragen will, online alle notwendigen Unterlagen, nach denen der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag fertigt und sodann an das zuständige Familiengericht übermittelt. Da an den Familiengerichten Anwaltszwang besteht und der Bürger nur über einen Anwalt Anträge stellen kann, muss er auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Das Mandat kann der scheidungswillige Mandant dann natürlich auch online erteilen.
Online Trennung und Scheidung ohne Berührungsängste
Eine Online Trennung und Scheidung lohnt sich daher allein schon deshalb, da der Mandant den aus seiner Sicht oft mühevollen Weg in eine Anwaltskanzlei spart. Er braucht nicht das örtliche Telefonregister zu durchstöbern, um einen ihm meist völlig unbekannten Rechtsanwalt auszuwählen, den er mit seinem Scheidungswunsch beauftragen möchte. Bei der Online Scheidung weiß er sofort, mit wem er es zu tun hat. Er braucht den Rechtsanwalt nicht persönlich aufzusuchen und kann ihm online das Mandat erteilen. Er braucht keine Berührungsängste zu befürchten, verliert keine Zeit und kommt schnell an den Start. Auch die nachfolgende Korrespondenz lässt sich per E-Mail abwickeln. Soweit der Mandant Informationsbedarf hat oder sich seitens des Rechtsanwalts Rückfragen ergeben, lässt sich vieles auch telefonisch abhandeln und klären. Lediglich der vom Familiengericht angesetzte Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag ist dann noch von beiden Ehegatten persönlich wahrzunehmen.
Sämtlicher Schriftverkehr, den der Rechtsanwalt mit dem Familiengericht führt, wird online verzögerungsfrei an den Mandanten übermittelt. Lange Postlaufzeiten und Postverluste sind nicht mehr zu befürchten. Auch der Rechtsanwalt kann wesentlich schneller arbeiten, wenn er den Schriftverkehr online über seine „Web-Akte“ abwickelt.
Wenn man bedenkt, dass auch das Scheidungsverfahren zunächst standardisiert abläuft, gibt es keinen Grund, einen Rechtsanwalt in seiner Kanzlei aufzusuchen. Insoweit ist die Werbung eines Rechtsanwalts „Scheidung online spart Zeit, Nerven und Geld“ auch nicht als irreführend zu beanstanden, zumindest insoweit nicht, als die Art und Weise, wie der Mandant Kosten spart, genau erläutert wird.
Die einvernehmliche Scheidung lohnt sich immer
Wer an Trennung und Scheidung denkt, hat oft die Vorstellung, es stünde ihm ein aufreibendes und konfliktbeladenes Gerichtsverfahren bevor. Dieses Klischee trifft in einigen Fällen sicherlich auch zu, muss aber keinesfalls die Regel sein. Wenn sich die scheidungswilligen Partner klarmachen, dass jeder Streit im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung an sich vermeidbare Gerichtsgebühren und Anwaltskosten produziert, sind sie auf dem richtigen Weg. Und der richtige Weg heißt: Einvernehmliche Scheidung.
Bei der einvernehmlichen Scheidung stimmen die Ehegatten in ihrem Scheidungswunsch überein. In diesem Fall genügt es, wenn ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt, den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Der Partner braucht dem Scheidungsantrag dann nur noch zuzustimmen, ohne dass er selbst einen Rechtsanwalt beauftragen müsste. Es genügt also ein einziger Rechtsanwalt, um das Ziel „Scheidung“ zu erreichen. Der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte kann allein im mündlichen Verhandlungstermin erscheinen und braucht nur die Frage des Richters zu beantworten, ob er den tatsächlich geschieden werden möchte. Wenn die einvernehmliche Scheidung dann noch im Wege einer Online Trennung und Scheidung umgesetzt wird, sparen beide Partner erhebliche Kosten. Auch der Richter am Familiengericht freut sich, da er bei einer einvernehmlichen Scheidung relativ schnell einen mündlichen Verhandlungstermin terminieren und im Termin die Scheidung beschließen kann. Schneller geht Scheidung nicht.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung unterstützt die einvernehmliche Scheidung
Soweit die Ehegatten das Bedürfnis haben, die mit der Trennung und Scheidung einhergehenden Konsequenzen zu regeln, können Sie sich auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen. Dabei geht es je nach Wunsch darum, den Ehegattenunterhalt festzulegen, den Zugewinnausgleich zu klären, den Hausrat aufzuteilen, über das Schicksal der ehelichen Wohnung zu entscheiden oder Absprachen über das Sorge- und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind zu treffen. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung ist der optimale Weg, künftige Streitigkeiten zu vermeiden und insbesondere das Scheidungsverfahren konfliktfrei abzuwickeln. Wenn sich die Ehegatten auf eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung einigen, werden sie schnell feststellen, dass sie einen Weg vorfinden, der ihre Trennung und Scheidung in einem vertretbaren Rahmen ablaufen lässt. Gerade in diesen Fällen lohnt sich die Online Trennung und Scheidung. Beide Ehepartner profitieren.
Kostenersparnis bei der einvernehmlichen Scheidung ist eklatant
Scheiden tut weh, emotional sicherlich, nicht aber unbedingt auch finanziell. Kostenträchtig wird die Scheidung dann, wenn sich die Ehepartner streiten und auch noch Scheidungsfolgesachen in den Konflikt einbeziehen. Jede Scheidungsfolgesache verursacht einen eigenen Gebührenstreitwert, nach dessen Maßgabe die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnet werden. Bei der Online Trennung und Scheidung, die bei Bedarf mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung einhergeht, fällt lediglich der Gebührenstreitwert für die Scheidung an. Der gesetzlich festgelegte Mindestwert beträgt 3000 € und richtet sich im Übrigen nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten. Vor allem bei der einvernehmlichen Scheidung kann der Gegenstandswert vom Gericht so niedrig als möglich festgesetzt werden. Hinzu kommt allenfalls noch der Gegenstandswert für den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich. Hier beträgt der Gegenstandswert im Regelfall nur 1000 €. Er kann sich erhöhen, wenn Ausgleichsansprüche übertragen werden müssen.
Tipp
Wenn schon Trennung und Scheidung, dann bitte möglichst online und einvernehmlich. Jeder Euro, den streitsüchtige Ehepartner in das Scheidungsverfahren investieren, ist verlorenes Geld. Jeder Euro, den die Partner jedoch nicht ausgeben, ist eine Investition in die eigene Zukunft.