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Scheidung online einreichen

Scheidung online einreichen Scheidung online einreichen
Empfehlung der Redaktion: Scheidung.de

Die einfachsten Dinge scheinen oft als schwierig. Möchten Sie Ihre Scheidung online einreichen, ist das jedenfalls anders. Noch nie war es so einfach, die Scheidung in die Wege zu leiten. Auch wenn Ihr Scheidungsantrag im Grunde nichts anderes ist als ein formaler Akt, ist die mentale Hürde vielleicht so hoch, dass Sie Ihren Scheidungswunsch bis dato aufgeschoben haben. Dafür besteht jetzt kein Grund mehr. Sie können jetzt ganz einfach und komfortabel Ihre Scheidung online einreichen.



  • Möchten Sie Ihre Scheidung online einreichen, profitieren Sie von den Möglichkeiten des Internet. Sie betreiben Ihre Scheidung praktisch aus Ihrem Wohnzimmer heraus, indem Sie mit einem Scheidungsantragsformular Ihren Scheidungswunsch bekunden.
  • Wenn Sie Ihre Scheidung online zudem als einvernehmliche Scheidung betreiben und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, dürfen Sie in sehr absehbarer Zeit weitgehend komplikationslos geschieden sein.
  • Die Online-Scheidung ist auch vorteilhaft, wenn Sie im Ausland wohnen und von dort Ihre Scheidung in die Wege leiten wollen.

Online-Scheidung, ja und?

Die Online-Scheidung ist die „digitale“ Alternative zur herkömmlichen „analogen“ Scheidung. Das World Wide Web hat auch den Scheidungsmarkt verändert und öffnet einen einfachen Weg, damit Sie ganz komfortabel Ihre Scheidung online einreichen können. Es ist richtig und gut, dass es immer mehr Anbieter gibt, die mit ihrem Scheidungsservice die Scheidung online möglich machen. Haben Sie sich für einen Scheidungsservice entschieden, kommt es nur darauf an, wie Sie Ihre Scheidung online einreichen. Wir erklären Ihnen, Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen sollten.

Spielt es eine Rolle, wo ich wohne?

Es ist völlig gleichgültig, wo Sie wohnen. Sie können einen Scheidungsservice überall in der Welt in Anspruch nehmen und sich in Deutschland scheiden lassen. Ein bundesweit tätiger Scheidungsservice wird Ihnen einen kompetenten Rechtsanwalt an die Seite stellen, der Ihr Scheidungsverfahren betreut. Er wird Sie im mündlichen Scheidungstermin vertreten oder einen Vertreter vor Ort beauftragen. Selbst wenn und gerade dann, wenn Sie im Ausland wohnen, ist die Scheidung online der ideale Weg, Ihr Scheidungsverfahren zu betreiben. Sie sind nicht darauf angewiesen, nach Deutschland zu kommen, um hier einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sollten Sie aufgrund der Entfernung Ihres Wohnortes vom Sitz des Gerichts nicht erscheinen können, kann das hiesige Gericht Sie durch einen beauftragten Richter an Ihrem Wohnort anhören lassen.

Tipp

Bei den Familiengerichten in Deutschland besteht Anwaltszwang. Sie müssen sich dort durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt kann Ihren Scheidungsantrag stellen und muss Sie im Scheidungstermin persönlich vertreten.

Ich bin Ausländer. Kann ich die Scheidung online gleichfalls nutzen?

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland leben und sich vor einem deutschen Gericht scheiden lassen wollen, genügt es, wenn Sie in Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt haben. Sie können dann auch als ausländischer Staatsangehöriger problemlos Ihre Scheidung online einreichen.

Welche Prämisse sollte ich bei der Scheidung online beherzigen?

Die Scheidung online präferiert die einvernehmliche Scheidung. Dazu genügt es, wenn Sie oder umgekehrt Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag online in die Wege leiten und der Partner der Scheidung zustimmt. Seine Zustimmung erklärt der Partner dann, wenn er vom Familiengericht zur Stellungnahme aufgefordert wird. Es versteht sich, dass sich Ihr Scheidungsverfahren teils erheblich verkompliziert, wenn Sie die Scheidung nicht einvernehmlich betreiben und es auf eine streitige Scheidung ankommen lassen. Dann muss auch Ihr Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Die Konsequenz ist, dass meist eine Vielzahl von Schriftsätzen ausgetauscht wird, in der sich die Ehepartner gegenseitig Vorwürfe machen, Forderungen stellen, Forderungen zurückweisen und Dinge aus ihrem Privatleben vortragen, die Sie lieber unter der Decke halten würden.

Tipp

Sie vereinfachen und ermöglichen eine einvernehmliche Scheidung, wenn Sie eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung behandeln und regeln. Geht es beispielsweise um den Zugewinnausgleich, sind Sie angesichts des enormen Streit- und Konfliktpotenzials gut beraten, sich außergerichtlich zu verständigen und den Zugewinnausgleich so zu gestalten, dass er für beide Partner akzeptabel erscheint. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung schreiben Sie dann genau fest, wie Sie den Zugewinnausgleich handhaben wollen.

Woher weiß ich, wie überhaupt eine Scheidung abläuft?

Für Scheidung gibt es keine Lehrbücher. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich zuvor über den Ablauf des Scheidungsverfahrens in groben Zügen informiert haben. Sie sollten ungefähr wissen, welche Rechte und Pflichten mit Ihrer Trennung und Scheidung verbunden sind. Ihr ausgewählter Scheidungsservice sollte auf seiner Website verständlich formulierte Rechtstexte vorhalten, in denen Ihnen genau erklärt wird, was Sie im Hinblick auf Trennung und Scheidung wissen sollten. Sind Sie gut informiert, sind Sie strategisch gegenüber Ihrem vielleicht weniger gut informierten Ehepartner klar im Vorteil. Derjenige, der handelt, gibt die Richtung vor.

Tipp

Ein guter Scheidungsservice begleitet Sie in Ihrem Scheidungsverfahren. Der Service sollte bereits damit beginnen, dass Sie Orientierungshilfen nutzen können, allein um festzustellen, in welcher Situation Sie sich gerade befinden und was Sie als nächstes tun sollten. Keinesfalls genügt es, Ihnen nur ein Formular an die Hand zu geben, mit dem Sie Ihre Scheidung online einleiten könnten. Wichtig ist, dass Sie auch vorher und vor allem auch noch danach kompetent betreut werden.

Wie leite ich die Scheidung online in die Wege?

Äußern Sie Ihren Scheidungswunsch

Haben Sie sich für einen Scheidungsservice entschieden, finden Sie auf dessen Webseite im Regelfall ein Online-Scheidungsantragsformular. Dieses Formular füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten aus, die Ihr Rechtsanwalt und später das Familiengericht für Ihre Scheidung benötigen. Das Formular schicken Sie online oder per Post zurück. Liegen alle Unterlagen vor, kann der Scheidungsservice Sie an einen anwaltlichen Kooperationspartner weiterleiten, der dann Ihren Scheidungsantrag formuliert und letzten Endes beim Familiengericht einreicht. Ein guter Scheidungsservice arbeitet nur mit kompetenten Scheidungsanwälten zusammen, die sich in vielen Scheidungsverfahren immer wieder bewährt und als vertrauenswürdig erwiesen haben.

Welche Unterlagen benötige ich für die Scheidung online?

Mit dem Scheidungsantragformular bekunden Sie, dass Sie geschieden werden wollen. Daran teilen Sie Ihre persönlichen Daten mit, nach denen sich der Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens bestimmt. Außerdem benötigt das Familiengericht anfangs die Kopie Ihrer Heiratsurkunde (später auch das Original), die Geburtsurkunde Ihres gemeinsamen Kindes und einen eventuell vorliegenden Ehevertrag oder eine im Hinblick auf die Scheidung abgeschlossene Scheidungsfolgenvereinbarung. Ihr Anwalt benötigt eine anwaltliche Vollmacht, damit er Sie vor Gericht vertreten kann. Im mündlichen Scheidungstermin müssen Sie sich durch einen gültigen Personalausweis ausweisen.

Muss ich auch bei der Scheidung online das Trennungsjahr vollziehen?

Formal verläuft die Scheidung online genauso wie eine herkömmliche Scheidung auch. Sie müssen das Trennungsjahr unbedingt einhalten und können erst nach Vollzug des Trennungsjahres Ihren Scheidungsantrag stellen. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres vermutet das Gesetz, dass Ihre Ehe gescheitert ist und geschieden werden kann. Allenfalls in Ausnahmefällen können Sie vorzeitig geschieden werden („Härtefälle“).

Wie erfahre ich den Stand eines Scheidungsverfahrens?

Bei der Scheidung online teilen Sie Ihren Scheidungswunsch nicht nur online mit, sondern können mit Ihrem Rechtsanwalt auch online korrespondieren. Ihr Rechtsanwalt legt eine Webakte an, auf die Sie über einen passwortgeschützten Bereich jederzeit rund um die Uhr zugreifen können. Sie wissen dann stets, wo Ihr Verfahren steht. Sämtlicher Schriftverkehr, den Ihr Rechtsanwalt mit dem Familiengericht führt, können Sie in Ihrer Webakte einsehen.

Wie gehe ich mit den Verfahrenskosten bei der Scheidung online um?

Für Ihre Scheidung stellt Ihnen die Gerichtskasse Gerichtsgebühren und Ihr Rechtsanwalt Anwaltsgebühren in Rechnung. Es versteht sich, dass Sie die Verfahrenskosten vorab geklärt haben sollten. Im günstigsten Fall zahlen Sie Ihre Scheidung aus der eigenen Tasche. Die Gerichtskosten müssen Sie zahlen, wenn Ihnen die Gerichtskasse nach Eingang Ihres Scheidungsantrags die Gebührenrechnung übersendet. Die Anwaltsgebühren zahlen Sie, wenn der Anwalt Ihren Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht hat.

Sind Sie im Hinblick auf Ihre schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse gerade nicht liquide, sollten Sie versuchen, unter Vermittlung Ihres Scheidungsservice mit Ihrem Rechtsanwalt eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Eine Ratenzahlung sollte möglichst ohne Finanzierungskosten akzeptiert werden.

Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, am besten zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sie haben Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie kein oder nur geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen beziehen. Dann übernimmt der Staat die Verfahrenskosten entweder vollständig oder Sie leisten zumindest Teilzahlungen.

Möchten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, müssen Sie das dafür vorgesehene amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verfahrenskostenhilfe“ mit Ihren persönlichen Daten auszufüllen. Da Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen müssen, sollten Sie frühzeitig Ihre Einkommensbelege, Bewilligungsbescheide für öffentliche Leistungen, Leistungen, Kreditverträge, Mietvertrag und sonstige Nachweis über Verbindlichkeiten beschaffen und Ihrem Rechtsanwalt zur Verfügung stellen.

Tipp

Sie sollten die Möglichkeit haben, sich im Wege eines kostenfreien Kostenvoranschlages über die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens zu informieren. Dann können Sie entscheiden, wie Sie die Verfahrenskosten bezahlen wollen.

Was passiert nach Eingang meines Scheidungsantrags beim Familiengericht?

Einvernehmliche oder streitige Scheidung?

Geht Ihr Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, verschickt die Gerichtskasse die Gebührenrechnung für die Gerichtsgebühren. Ist die Gebührenfrage erledigt, stellt das Familiengericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zu und forderte ihn auf, Stellung zu nehmen. Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, genügt es, wenn Ihr Ehepartner dem Familiengericht formlos mitteilt, dass er Ihren Scheidungsantrag zustimmt. Stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag nicht zu oder will er die eine oder andere Scheidungsfolge verhandeln, muss er seinerseits einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und bezahlen. Ihre Scheidung läuft dann auf eine streitige Scheidung hinaus.

Tipp

Trotz bestehender Streitigkeiten sollten Sie alles versuchen, den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung offenzuhalten und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu dokumentieren. Nur wenn Sie diesen Weg gehen, vermeiden Sie die mit einer streitigen Scheidung verbundenen Kostenrisiken und die damit einhergehende zeitliche und nervliche Belastung. Informieren Sie sich, was Sie alles tun können, um eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen.

Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich?

Im Regelfall muss das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchführen, es sei denn, Sie hätten ihn außergerichtlich im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner geregelt. Beim Versorgungsausgleich werden die während Ihrer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften oder die aktuellen Rentenbezüge untereinander aufgeteilt. Um Ihre Ansprüche festzustellen, verschickt das Familiengericht zur Einleitung des Scheidungsverfahrens jeweils Fragebögen, in denen Ihre Rentenanwartschaften und Rentenbezüge abgefragt werden. Liegen Ihre Auskünfte vor, stellt das Gericht in Rücksprache mit Ihren Rentenversicherungsträgern die jeweiligen Versorgungsansprüche fest. Im mündlichen Scheidungstermin beschließt das Gericht dann den Versorgungsausgleich.

Tipp

In vielen Scheidungsverfahren verzögert sich das Verfahren immer wieder dadurch, dass der Rentenversicherungsträger nicht sämtliche versicherungsrelevanten Zeiten erfasst hat. Typisches Beispiel ist, dass die Kindererziehungszeiten fehlen oder Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt sind. Sie sollten Ihren Versicherungsverlauf prüfen und im Zweifel eine Kontenklärung vornehmen lassen.

Wann bestimmt das Gericht Scheidungstermin?

Stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zu und kann das Gericht nach Vorlage sämtlicher Rentenauskünfte den Versorgungsausgleich durchführen, kann es mündlichen Scheidungstermin bestimmen. Sie werden dazu persönlich geladen und müssen im Beisein Ihres Rechtsanwalts im Termin erscheinen. Ihr lediglich der Scheidung zustimmender Ehepartner braucht nicht anwaltlich vertreten zu sein.

Tipp

Bei der einvernehmlichen Scheidung dürfen Sie mit einem kurzfristig anberaumten Scheidungstermin rechnen. Schließlich braucht der Richter nur über Ihre Scheidung und den Versorgungsausgleich zu beschließen. Meist sind Sie nach etwa drei bis sechs Monaten geschieden. Lassen Sie es jedoch auf eine streitige Scheidung ankommen, verzögert sich Ihr Scheidungsverfahren teils erheblich und kann im ungünstigsten Fall Jahre dauern.

Was passiert im Scheidungstermin?

Im Scheidungstermin fragt Sie der Richter, ob Sie geschieden werden wollen. Wenn Sie diese Frage vorbehaltlos bejahen und der Ehepartner gleichfalls zustimmt, beschließt der Richter über den Versorgungsausgleich und Ihre Scheidung. Wenn Sie dann noch auf Rechtsmittel verzichten und keinen Grund sehen, den Scheidungsbeschluss von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen, wird Ihre Scheidung sofort rechtskräftig. Ihre Ehe ist dann endgültig aufgelöst. Wenn es sein muss, könnten Sie sofort danach erneut heiraten.

Tipp

Der Scheidungstermin ist nicht öffentlich. Nur der Richter, Ihr Ehepartner, Sie selbst und Ihr Rechtsanwalt sind anwesend. Sie brauchen also keine Scheu zu haben, dass private Angelegenheiten öffentlich bekannt werden.

Fazit

Die Scheidung online einreichen ist ein komfortabler Weg, sich kostengünstig und mit möglichst wenig Aufwand scheiden zu lassen. Betrachten Sie die Scheidung online, einvernehmliche Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung als ein Paket, das alles beinhaltet, damit Sie Ihre Scheidung optimal abwickeln können.

Nützliche Links

Artikel-Inhalt

  1. Online-Scheidung, ja und?
  2. Spielt es eine Rolle, wo ich wohne?
  3. Ich bin Ausländer. Kann ich die Scheidung online gleichfalls nutzen?
  4. Welche Prämisse sollte ich bei der Scheidung online beherzigen?
  5. Woher weiß ich, wie überhaupt eine Scheidung abläuft?
  6. Wie leite ich die Scheidung online in die Wege?
  7. Muss ich auch bei der Scheidung online das Trennungsjahr vollziehen?
  8. Wie erfahre ich den Stand eines Scheidungsverfahrens?
  9. Wie gehe ich mit den Verfahrenskosten bei der Scheidung online um?
  10. Was passiert nach Eingang meines Scheidungsantrags beim Familiengericht?
  11. Fazit

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